Chemische Stoffe Informationserteilung

    Chemische Stoffe Informationserteilung

    Beschreibung

    Sie können Auskunft erhalten, ob Alltagsprodukte bestimmte gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien enthalten.

    Als Verbraucher können Sie beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, ob Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Diese sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu geben, sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Gegenstand 0,1 Prozent überschreitet.

    Als besonders besorgniserregende Stoffe gelten Chemikalien, die bestimmte für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt negative Eigenschaften haben und dies in einem formalen Prozess bei der zuständigen Europäischen Chemikalienagentur festgestellt wurde. Die besonders besorgniserregenden Stoffe sind in der sogenannten Kandidatenliste gelistet. Diese können Sie online einsehen.

    Die Auskunftspflicht gilt für die meisten Gegenstände, zum Beispiel aus den Bereichen:

    • Haushaltswaren,
    • Textilien,
    • Schuhe,
    • Sportartikel,
    • Möbel,
    • Heimwerkerbedarf,
    • Elektro-/Elektronikgeräte,
    • Spielzeug,
    • Fahrzeuge oder
    • Verpackungen.

    Sie gilt nicht für Bereiche, die speziellen Regelungen unterliegen. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Medizinprodukte,
    • Arzneimittel,
    • Lebensmittel,
    • Kosmetika,
    • Wasch- und Reinigungsmittel,
    • Futtermittel,
    • Pflanzenschutzmittel,
    • Biozide und
    • flüssige oder pulverförmige Produkte wie Lacke oder Farben.

    Rechtliche Grundlage ist die REACH-Verordnung von 2007. REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals).

    zuständige Stelle

    Umweltbundesamt
    Wörlitzer Platz 1
    06844 Dessau-Roßlau

    Fon: 0 340 2103-2416
    Fax: 0 340 2103-2285

    E-Mail: buergerservice(at)uba.de
    Internet: https://www.umweltbundesamt.de

    Zuständigkeit

    Umweltbundesamt
    Postfach 1406
    06813 Dessau-Roßlau

    E-Mail:  buergerservice(at)uba.de

    Tel.: 0340 2103-0

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte

    Beschreibung

    Bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    • Formulare: nein, aber Musterbrief des Umweltbundesamtes
    • Onlineverfahren möglich: ja
      • Kostenlose App Scan4Chem des Umweltbundesamtes
      • Onlineformular voraussichtlich 2019 verfügbar
    • Schriftform nötig: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können entweder mit dem Musterbrief oder mit der App "Scan4Chem" des Umweltbundesamtes eine Anfrage zu  Chemikalien in Alltagsgegenständen stellen.

    Anfrage mit Musterbrief:

    • Laden Sie den Musterbrief von der Internetseite des Umweltbundesamtes als Word-Datei herunter.
    • Tragen Sie das Datum, Ihre Adresse (als Absender) sowie die Adresse des Herstellers ein.
    • Ersetzen Sie "XXXX" durch den genauen Namen des Produktes. Zur sicheren Identifikation können Sie auch die Nummer unter dem Barcode des Produktes hinzufügen
    • Sie können den Musterbrief ausdrucken und bei Ihrem Einzelhändler  oder Lieferanten einreichen.

    Anfrage mit App "Scan4Chem":

    • Scannen Sie mit Ihrem Smartphone oder Tablet den Barcode des Produktes ein. Es wird automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur erstellt, die Sie per Klick senden können.

    Online-Formular:

    • Voraussichtlich im Frühjahr 2019 wird ein Online-Formular auf der Internetseite des Umweltbundesamtes zur Verfügung stehen.
    • Dort werden Sie die Nummer unter dem Barcode des Produktes eingeben können. Das Tool erstellt dann automatisch eine Anfrage, die Sie per Klick versenden können.

    45 Tage nach Eingang der Anfrage sollte Ihnen die Antwort vorliegen.

    Falls nicht, können Sie dies den zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer mitteilen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    maximal 45 Tage

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.11.2018

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English