Chemische Stoffe Informationserteilung
Beschreibung
Sie können Auskunft erhalten, ob Alltagsprodukte bestimmte gesundheits- und umweltschädliche Chemikalien enthalten.
Als Verbraucher können Sie beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, ob Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten. Diese sind gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu geben, sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Gegenstand 0,1 Prozent überschreitet.
Als besonders besorgniserregende Stoffe gelten Chemikalien, die bestimmte für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt negative Eigenschaften haben und dies in einem formalen Prozess bei der zuständigen Europäischen Chemikalienagentur festgestellt wurde. Die besonders besorgniserregenden Stoffe sind in der sogenannten Kandidatenliste gelistet. Diese können Sie online einsehen.
Die Auskunftspflicht gilt für die meisten Gegenstände, zum Beispiel aus den Bereichen:
- Haushaltswaren,
- Textilien,
- Schuhe,
- Sportartikel,
- Möbel,
- Heimwerkerbedarf,
- Elektro-/Elektronikgeräte,
- Spielzeug,
- Fahrzeuge oder
- Verpackungen.
Sie gilt nicht für Bereiche, die speziellen Regelungen unterliegen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Medizinprodukte,
- Arzneimittel,
- Lebensmittel,
- Kosmetika,
- Wasch- und Reinigungsmittel,
- Futtermittel,
- Pflanzenschutzmittel,
- Biozide und
- flüssige oder pulverförmige Produkte wie Lacke oder Farben.
Rechtliche Grundlage ist die REACH-Verordnung von 2007. REACH steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals).
zuständige Stelle
Umweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Fon: 0 340 2103-2416
Fax: 0 340 2103-2285
E-Mail: buergerservice(at)uba.de
Internet: https://www.umweltbundesamt.de
Zuständigkeit
Umweltbundesamt
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau
E-Mail: buergerservice(at)uba.de
Tel.: 0340 2103-0
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
- Formulare: nein, aber Musterbrief des Umweltbundesamtes
- Onlineverfahren möglich: ja
- Kostenlose App Scan4Chem des Umweltbundesamtes
- Onlineformular voraussichtlich 2019 verfügbar
- Schriftform nötig: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können entweder mit dem Musterbrief oder mit der App „Scan4Chem“ des Umweltbundesamtes eine Anfrage zu Chemikalien in Alltagsgegenständen stellen.
Anfrage mit Musterbrief:
- Laden Sie den Musterbrief von der Internetseite des Umweltbundesamtes als Word-Datei herunter.
- Tragen Sie das Datum, Ihre Adresse (als Absender) sowie die Adresse des Herstellers ein.
- Ersetzen Sie „XXXX“ durch den genauen Namen des Produktes. Zur sicheren Identifikation können Sie auch die Nummer unter dem Barcode des Produktes hinzufügen
- Sie können den Musterbrief ausdrucken und bei Ihrem Einzelhändler oder Lieferanten einreichen.
Anfrage mit App „Scan4Chem“:
- Scannen Sie mit Ihrem Smartphone oder Tablet den Barcode des Produktes ein. Es wird automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur erstellt, die Sie per Klick senden können.
Online-Formular:
- Voraussichtlich im Frühjahr 2019 wird ein Online-Formular auf der Internetseite des Umweltbundesamtes zur Verfügung stehen.
- Dort werden Sie die Nummer unter dem Barcode des Produktes eingeben können. Das Tool erstellt dann automatisch eine Anfrage, die Sie per Klick versenden können.
45 Tage nach Eingang der Anfrage sollte Ihnen die Antwort vorliegen.
Falls nicht, können Sie dies den zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer mitteilen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
maximal 45 Tage
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 26.11.2018