Jagdschein Eintragung des Jagdbezirks beantragen
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.
Beschreibung
Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Abteilung 6 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft -
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Kaiserslautern - Fachbereich 6.2 Landwirtschaft, Jagd und Fischerei
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Maurice Mages
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Hausanschrift
Fax: 0631 7105-457
Telefon Festnetz: 0631 7105-456
Herr Daniel Jakoby
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0631 7105-323
Fax: 0631 7105-457
Frau Sonja Kiss
Hausanschrift
Postanschrift
Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Postfachadresse
Postfach 3580
67623 Kaiserslautern
Fax: 0631 7105-457
Telefon Festnetz: 0631 7105-347
Internet
erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Änderung der Jagdausübungsfläche
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.11.2022
Stichwörter
Jäger, Jagdfläche, Jägerei, Jagdwesen, Jagdpatent, Jagen, Jagd, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdbezirk, Jagdschein, Jagderlaubnis, Jagdausübung, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jägerschein