Jagdschein Eintragung des Jagdbezirks beantragen
Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.
Beschreibung
Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.
Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.
Online-Dienst
Antrag auf Änderung eines Jagdscheins oder Eintragung eines Jagdbezirks
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 32 - Umwelt, Landwirtschaft, NGP-Bienwald
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.; Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau J. Wagner (Untere Jagd- und Fischereibehörde)
Besucheranschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimTelefon Festnetz: 07274 53-238
E-Mail: j.wagner@kreis-germersheim.de
Herr Y. Troubal (Untere Jagd- und Fischereibehörde)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimBesucheranschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimTelefon Festnetz: 07274 53-145
E-Mail: y.troubal@kreis-germersheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
- Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Änderung der Jagdausübungsfläche
Handlungsgrundlage(n)
- § 11 Absatz 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 20 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJG)
- Landesverordnung über die Gebühren der Jagdverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Jagdaufseher Bestätigung
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Jagdaufseher Bestätigung
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Jagdaufseher Bestätigung
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Jagdaufseher Bestätigung
Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jagdschein, Jagen, Jagdfläche, Jägerschein, Jagdkarte, Jägerei, Jagdlizenz, Jagdausübung, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jagdbezirk, Jagd, Jagderlaubnis, Jagdpatent, Jagdwesen