Notunterkünfte für Krisenfälle Errichtung

    Einrichten von Notunterkünften in Krisenfällen

    Beschreibung

    Ob das Flüchtlingsaufkommen im Sommer 2015 oder eine großflächige Evakuierung nach einem Bombenfund - die Ereignisse, die den Aufbau von Notunterkünften erfordern, sind vielfältig. Das THW kann diese Unterkünfte in Krisenfällen einrichten und instand setzen. Dazu stellt die Fachgruppe Infrastruktur die notwendige Ausstattung bereit. Zusätzlich können die Fachgruppe Elektroversorgung und die Fachgruppe Trinkwasserversorgung die Notunterkünfte mit Strom und fließendem Wasser ausstatten. Für den Transport des dazu erforderlichen Materials kommt die Fachgruppe Logistik zum Einsatz. Der Betrieb der Notunterkünfte liegt jedoch bei den anfordernden Stellen selbst - meist sind das Städte und Kommunen - oder wird von diesen an Dienstleister übertragen. Ansprechpartner sind die zuständigen THW-Einrichtungen vor Ort. Sie können über www.thw.de gefunden werden. Im Auftrag der Bundesregierung kann das THW auch im Ausland Notunterkünfte, wie z. B. für Binnenvertriebene, errichten.

    Ansprechpartner

    Fachgebiet 4.2 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, Ordnungswidrigkeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 13

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02681 85-0

    Fax: 02681 7122

    E-Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Evakuierung, Notunterkünfte, Trinkwasser, THW-Fachgruppe, Infrastruktur, THW, Evakuierungen, Flüchtlinge, Krisen, Notunterbringung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English