Einrichten von Notunterkünften in Krisenfällen
Beschreibung
Ob das Flüchtlingsaufkommen im Sommer 2015 oder eine großflächige Evakuierung nach einem Bombenfund - die Ereignisse, die den Aufbau von Notunterkünften erfordern, sind vielfältig. Das THW kann diese Unterkünfte in Krisenfällen einrichten und instand setzen. Dazu stellt die Fachgruppe Infrastruktur die notwendige Ausstattung bereit. Zusätzlich können die Fachgruppe Elektroversorgung und die Fachgruppe Trinkwasserversorgung die Notunterkünfte mit Strom und fließendem Wasser ausstatten. Für den Transport des dazu erforderlichen Materials kommt die Fachgruppe Logistik zum Einsatz. Der Betrieb der Notunterkünfte liegt jedoch bei den anfordernden Stellen selbst - meist sind das Städte und Kommunen - oder wird von diesen an Dienstleister übertragen. Ansprechpartner sind die zuständigen THW-Einrichtungen vor Ort. Sie können über www.thw.de gefunden werden. Im Auftrag der Bundesregierung kann das THW auch im Ausland Notunterkünfte, wie z. B. für Binnenvertriebene, errichten.
Ansprechpartner
Fachgebiet 4.2 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, Ordnungswidrigkeiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Becker
Herr Tobias Fries
Herr Sebastian Pfeiffer
Herr Armin Schmuck
Herr Samuel Reuber
Postanschrift
Rathausstrasse 13
57610 Altenkirchen (Westerwald)
Telefon Festnetz: 02681 85-129
E-Mail: samuel.reuber@vg-ak-ff.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.06.2017
Stichwörter
Evakuierung, Notunterkünfte, Trinkwasser, THW-Fachgruppe, Infrastruktur, THW, Evakuierungen, Flüchtlinge, Krisen, Notunterbringung