Bestattung Anmeldung

    Bestattung Durchführung

    Sie müssen sobald Sie eine Leiche auffinden oder in Ihren Beisein ein Mensch stirbt unverzüglich die Angehörigen oder die Polizei verständigen.

    Beschreibung

    Jede Leiche muss bestattet werden. Jede Person, die eine Leiche auffindet oder in deren Beisein ein Mensch stirbt, hat unverzüglich die Angehörigen oder die Polizei zu verständigen.

    Jeder erreichbare niedergelassene Arzt ist verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich vorzunehmen sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen. Dasselbe gilt für Ärzte in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für die dort Verstorbenen. Der Verantwortliche hat die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen. Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen müssen innerhalb von 10 Tagen seit dem Eintritt des Todes erdbestattet oder eingeäschert werden. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Für die Bestattung ist in Rheinland- Pfalz eine Bestattungsgenehmigung erforderlich, die bei einer Bestattung in Rheinland-Pfalz von der örtlichen Ordnungsbehörde des Bestattungsortes erteilt wird. Darüber hinaus ist in der Regel ein Grabantrag bei der Friedhofsverwaltung zu stellen, wenn die Grabstätte mit einem Grabmal oder anderen baulichen Anlage versehen werden soll.

    Die Pflichten nach dem Bestattungsgesetz hat der Erbe zu erfüllen. Ist dieser nicht rechtzeitig zu ermitteln oder aus anderen Gründen nicht rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, sind die folgenden Personen in dieser Reihenfolge verantwortlich, sofern sie voll geschäftsfähig sind:

    1. der Ehegatte oder Lebenspartner,
    2. die Kinder,
    3. die Eltern,
    4. der sonstige Sorgeberechtigte,
    5. die Geschwister,
    6. die Großeltern,
    7. die Enkelkinder.

    Hinweise für Trier: Bestattung Durchführung

    • für die Erteilung der Bestattungsgenehmigung ist das Standesamt zuständig

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich:

    • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt.
    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
    • Für die Erteilung einer Bestattungsgenehmigung, die für eine Bestattung in Rheinland-Pflalz erforderllich ist, wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes .
    • für die Bestattung und für einen Grabantrag an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
    • für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

    Hinweise für Trier: Bestattung Durchführung

    • die Bestattungsgenehmigung erteilt das Standesamt

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Domfreihof 1b

    54290 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: standesamt@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

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    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Vollzugsdienst und Verkehrsüberwachung (KvD)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7 - 9

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 00:30 Uhr Dienstag 07:30 - 00:30 Uhr Mittwoch 07:30 - 00:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 00:30 Uhr Freitag 07:30 - 00:30 Uhr Samstag 16:00 - 00:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: +49 651 718-3333

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: ordnungsamt@trier.de

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    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verwaltung - Recht

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Grüneberg 90

    54294 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: stadtraum@trier.de

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    Technisch geändert am 02.01.2024

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    Deutsch

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    Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - StadtGrün - Friedhöfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Grüneberg 90

    54294 Trier

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: stadtraum@trier.de

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    Technisch geändert am 04.12.2023

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    Praxisfinder der Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

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    Technisch geändert am 20.01.2022

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    Deutsch

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    Liste der Bestatter auf der Seite des Bestatterverband/ Bestatter-Innung Rheinland-Pfalz

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    Technisch geändert am 03.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Bestattung: eine Sterbeurkunde, die Todesbescheinigung, eine Bestattungsgenehmigung.

    Im Fall einer Urnenbestattung eine Bescheinigung über die zweite amtliche Leichenschau vor der Kremierung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren

    • für die Ausstellung der Sterbeurkunde,
    • die Erteilung der Bestattungsgenehmigung
    • und weitere notwendig Amtshandlungen an.

    Wenn die bestattungspflichtigen Personen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften für die entstehenden Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Verletzung der Bestattungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, können die Angehörigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

    Bemerkungen

    Für spezielle Fragestellungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestattung im Einzelfall (z. B. zu den Formalitäten, Unterlagen, Bestattungsarten und der genauen Gebührenhöhe) erteilen die zuständigen Stellen weitere Auskünfte.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Sterben, Tod, Bestatter, Todesfall, Verlängerung, Bestattungen, Begräbnis, Beerdigung, verstorben, Beisetzung, Grabmalantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English