Notfallrettung Sicherstellung

    Notruf 112 bei medizinischen Notfällen

    Beschreibung

    Ob bei einem Herzinfarkt, bei einem Schlaganfall, anderer unklarer Symptomatik oder gar bei Verletzungen und Beeinträchtigungen aus einem Unfallgeschehen heraus; immer dann, wenn die Gesundheit, die Unversehrtheit eines Mitmenschen offensichtlich oder aus Ihrem Zweifel heraus, aus einem vorherigem Geschehen oder in der akuten Erscheinung fraglich ist, setzten Sie telefonisch über die Rufnummer 112 einen Notruf ab.

    Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie immer die nächstgelegene Notrufabfragestelle des Rettungsdienstes und der Feuerwehr. Aus Ihren Schilderungen und Angaben kann sofort schnelle und adäquate Hilfe entsandt werden. Im Bedarfsfalle bleiben Sie bis - zum Eintreffen der Rettungskräfte - telefonisch mit dem Notrufdisponenten verbunden, welcher Sie mit telefonischen Anweisungen unterstützen kann.

    zuständige Stelle

    Bei Fragen bezüglich der Themen Notruf, Rettungsdienst oder Krankentransport wenden Sie sich bitte an die zuständige Rettungsdienstbehörde über die Kreis- oder Stadtverwaltung Ihres Heimatortes.

    Zuständigkeit

    In den oben genannten Situationen/Notfällen wählen Sie bitte die Rufnummer 112.

    Bei Vergiftungsfällen hingegen wenden Sie sich bitte direkt an die Notrufzentrale für Vergiftungsfälle unter der Rufnummer 06131 - 19240

    Sind Sie hingegen nicht lebensbedrohlich krank und die Arztpraxen haben geschlossen, können aber nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten; dann erreichen Sie über die Rufnummer 116117 eine Bereitschaftsdienstpraxis.

    Ansprechpartner

    Praxisfinder der Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 24.10.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.33 / Ordnung, Zivil- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2021 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Es besteht Lebensgefahr oder sonstiger Zweifel am Gesundheitszustand eines Menschen.

    Es liegt kein Missbrauch vor, wie z.B. die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes statt die eines Hausarztes oder des ärztlichen Notdienstes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Jede ihrer Informationen/Schilderungen kann wichtig sein. Während des Notrufes werden Sie strukturiert befragt. In der Regel erfasst der Dialog mindestens folgende Punkte:

    • Wo ist etwas geschehen?
    • Was ist geschehen?
    • Wie viele Personen sind betroffen?
    • Welche Verletzungen oder Krankheitszeichen haben die Betroffenen?
    • Warten auf Rückfragen der Leitstelle

    Bitte haben Sie bei der Beantwortung der Fragen Geduld. Auch Angaben, welche Ihnen in ihrer Bedeutung nicht plausibel erscheinen, können wichtig sein. Beenden Sie keinesfalls unaufge-fordert das Gespräch.

    Kosten

    Die Notrufnummer 112 ist europaweit kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die gut beleuchtete, gut lesbare Hausnummer an Gebäuden hilft den Rettungskräften ggf., den Notfallort schnell zu finden.

    Jeder Bürger sollte in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten. Jeder Bürger ist verpflichtet, Gefahren zu melden und sofern ihm möglich, Hilfe zu leisten.

    Bemerkungen

    Unter der Notrufnummer 112 erreichen Sie den Rettungsdienst und die Feuerwehr.

    Unter der Notrufnummer 110 erreichen Sie hingegen die Polizei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MDI am 06.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2018 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Notfall, Rettung, Röchelanruf, Notarzt, Vergiftung, Rettungsdienst, Notrufnummern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)