Angriffe durch Tiere Verfolgung

    Hundeangriff Meldung

    Beschreibung

    Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.

    Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Ruwer - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Untere Kirchstraße 1

    54320 Waldrach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: info@ruwer.de

    Telefon Festnetz: 06500 918-000

    Fax: 06500 918-100

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.04.2020

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Ruwer - Fachbereich 2 - Ordnungsamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Untere Kirchstraße 1

    54320 Waldrach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@ruwer.de

    Telefon Festnetz: 06500 918-027

    Telefon Festnetz: 06500 918-215

    Fax: 06500 918-100

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anruf bei der Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes
    • Meldung, wo und wann der Angriff des Hundes gesehen wurde
    • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls vorhanden/bekannt)
    • Hinweis zum Tathergang und zu möglichen Zeugen machen
    • Sofern das Ordnungsamt nicht erreichbar ist,ist die Polizei informieren

    Bearbeitungsdauer

    Sofort

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 29.08.2018

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Hundeangriff, Angriff durch Hund, Biss, Anspringen, Hundebiss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020