Hundeangriff Meldung
Beschreibung
Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.
Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.
Hinweise für Montabaur: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Montabaur
Zur Anzeige wird eine E-Mail oder ein Brief mit folgenden Informationen benötigt:
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wann ist es passiert?
- Sind die Daten des Hundebesitzers bekannt?
- Gibt es Zeugen?
- Musste der Hund bzw. die angegriffene Person medizinisch behandelt werden? Wenn ja benötigen wir die Atteste und Bilder der Wunde.
Eine kurze Sachverhaltsschilderung ist immer erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Montabaur - Sachgebiet - 4.2 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bussgeldstelle@montabaur.de
E-Mail: info@montabaur.de
E-Mail: strassenverkehr@montabaur.de
Telefon Festnetz: 02602 126-0
Fax: 02602 126-150
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Anruf bei der Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes
- Meldung, wo und wann der Angriff des Hundes gesehen wurde
- Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls vorhanden/bekannt)
- Hinweis zum Tathergang und zu möglichen Zeugen machen
- Sofern das Ordnungsamt nicht erreichbar ist,ist die Polizei informieren
Hinweise für Montabaur: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Montabaur
Zur Anzeige wird eine E-Mail oder ein Brief mit folgenden Informationen benötigt:
- Was ist passiert?
- Wo ist es passiert?
- Wann ist es passiert?
- Sind die Daten des Hundebesitzers bekannt?
- Gibt es Zeugen?
- Musste der Hund bzw. die angegriffene Person medizinisch behandelt werden? Wenn ja benötigen wir die Atteste und Bilder der Wunde.
Eine kurze Sachverhaltsschilderung ist immer erforderlich.
E-Mail oder Brief mit folgenden Daten: Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wann ist es passiert? Sind die Daten des Hundebesitzers bekannt? Gibt es Zeugen? Musste der Hund bzw. die angegriffene Person medizinisch behandelt werden? Wenn ja fügen Sie Atteste und Bilder der Wunde bei. Ebenfalls eine kurze Sachverhaltsschilderung.
Bearbeitungsdauer
Sofort
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundeangriff, Angriff durch Hund, Biss, Anspringen, Hundebiss