Angriffe durch Tiere Verfolgung

    Hundeangriff Meldung

    Beschreibung

    Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.

    Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.

    Ansprechpartner

    Für Ney wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anruf bei der Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes
    • Meldung, wo und wann der Angriff des Hundes gesehen wurde
    • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls vorhanden/bekannt)
    • Hinweis zum Tathergang und zu möglichen Zeugen machen
    • Sofern das Ordnungsamt nicht erreichbar ist,ist die Polizei informieren

    Bearbeitungsdauer

    Sofort

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Hundebiss, Anspringen, Biss, Angriff durch Hund, Hundeangriff

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de