Angriffe durch Tiere Verfolgung

    Hundeangriff Meldung

    Beschreibung

    Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.

    Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.

    Ansprechpartner

    Stadt Bendorf - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Stadtpark 1

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Besucheranschrift

    Im Stadtpark 2

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    56159 Bendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02622 703-0

    Fax: 02622 703-114

    E-Mail: info@bendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bendorf - Sachgebiet 3.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Stadtpark 1

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    56159 Bendorf

    Besucheranschrift

    Im Stadtpark 2

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02622 703-0

    E-Mail: ordnungsamt@bendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anruf bei der Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes
    • Meldung, wo und wann der Angriff des Hundes gesehen wurde
    • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls vorhanden/bekannt)
    • Hinweis zum Tathergang und zu möglichen Zeugen machen
    • Sofern das Ordnungsamt nicht erreichbar ist,ist die Polizei informieren

    Bearbeitungsdauer

    Sofort

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Hundebiss, Anspringen, Biss, Angriff durch Hund, Hundeangriff

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de