Hundeangriff Meldung
Beschreibung
Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.
Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.
Zuständigkeit
Hinweise für Koblenz: Hundeangriff Meldung
Ansprechpartner: +49 261 129-4474
Außerhalb der Geschäftszeiten: +49 261 129-4567
Leitstelle Ordnungsamt
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Kommunaler Vollzugsdienst (Ordnungsamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Postanschrift
Ludwig-Erhard-Straße 2
56073 Koblenz
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag 6:00 - 2:00 Uhr Freitag 6:00 - 3:00 Uhr Samstag 8:30 - 3:00 Uhr Sonntag 8:30 - 2:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Koblenz - Gefahrenabwehr (Ordnungsamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postanschrift
Ludwig-Erhard-Straße 2
56073 Koblenz
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8:00 -12:00 Uhr Mi 8:00 - 12:30 Uhr 13:30 -16:30 Uhr
Kontakt
Fax: +49 261 129-4450
E-Mail: flohmarkt@stadt.koblenz.de
E-Mail: jagdangelegenheiten@stadt.koblenz.de
E-Mail: gefahrenabwehr@stadt.koblenz.de
E-Mail: kriminalpraevention@stadt.koblenz.de
E-Mail: veranstaltungen@stadt.koblenz.de
E-Mail: waffenangelegenheiten@stadt.koblenz.de
E-Mail: gluecksspiel@stadt.koblenz.de
E-Mail: geldwaeschepraevention@stadt.koblenz.de
E-Mail: sondernutzung@stadt.koblenz.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Anruf bei der Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes
- Meldung, wo und wann der Angriff des Hundes gesehen wurde
- Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls vorhanden/bekannt)
- Hinweis zum Tathergang und zu möglichen Zeugen machen
- Sofern das Ordnungsamt nicht erreichbar ist,ist die Polizei informieren
Bearbeitungsdauer
Sofort
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hundeangriff, Hundebiss, Biss, Angriff durch Hund, Anspringen