Angriffe durch Tiere Verfolgung

    Hundeangriff Meldung

    Beschreibung

    Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.

    Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Koblenz: Hundeangriff Meldung

    Ansprechpartner:                           +49 261 129-4474

    Außerhalb der Geschäftszeiten:  +49 261 129-4567
    Leitstelle Ordnungsamt

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Kommunaler Vollzugsdienst (Ordnungsamt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Postanschrift

    Ludwig-Erhard-Straße 2

    56073 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag 6:00 - 2:00 Uhr Freitag 6:00 - 3:00 Uhr Samstag 8:30 - 3:00 Uhr Sonntag 8:30 - 2:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-4567

    Fax: +49 261 129-4498

    E-Mail: leitstelle@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Koblenz - Gefahrenabwehr (Ordnungsamt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Ludwig-Erhard-Straße 2

    56073 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 8:00 -12:00 Uhr Mi 8:00 - 12:30 Uhr 13:30 -16:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anruf bei der Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes
    • Meldung, wo und wann der Angriff des Hundes gesehen wurde
    • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls vorhanden/bekannt)
    • Hinweis zum Tathergang und zu möglichen Zeugen machen
    • Sofern das Ordnungsamt nicht erreichbar ist,ist die Polizei informieren

    Bearbeitungsdauer

    Sofort

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Hundeangriff, Hundebiss, Biss, Angriff durch Hund, Anspringen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de