Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
Beschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Fundamt der jeweiligen Kommune
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros abweichen.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Hebel (Sachbearbeiter)
Frau Doris Hilbert
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Gebäude: Wolfstein
Telefon Festnetz: 06382 791-340
Fax: 06382 791-23340
E-Mail: buergerbuero@vg-lw.de
Herr Thomas Braun
Frau Franziska Hexamer
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Fax: 06382 791-23352
Telefon Festnetz: 06382 791-352
E-Mail: Franziska.Hexamer@vg-lw.de
Frau Franziska Gilcher
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Telefon Festnetz: 06382 791-351
Fax: 06382 791-23351
E-Mail: franziska.gilcher@vg-lw.de
Herr Frank Michel
Postanschrift
Schulstraße 6 a
67742 Lauterecken
Telefon Festnetz: 06382 791-350
Fax: 06382 791-23350
E-Mail: frank.michel@vg-lw.de
Internet
erforderliche Unterlagen
ggf. Fundanzeigeformular der Gemeinde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
zugelaufen, ausgesetzter Hund, ausgesetzt, herrenloses Tier, ausgesetzte Katze, Fundtier, Fundtiere, freilaufender Hund, Tier gefunden, Herrenlos