Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
Beschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Fundamt der jeweiligen Kommune
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Celine Derenty
Postanschrift
Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
Gebäude: Hauptgebäude
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06344 509-221
Fax: 06344 509-4221
E-Mail: celine.derenty@vg-lingenfeld.de
Frau Cornelia Fast
Hausanschrift
Fax: 06344 509-4222
Telefon Festnetz: 06344 509-222
E-Mail: cornelia.fast@vg-lingenfeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Pass- und Einwohnermeldewesen
- Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
- Bestattungswesen und Standesamt
- Fundbüro
- Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Schnakenbekämpfung
- Gewerberecht
- Fischereiwesen
- Obdachlosenangelegenheiten
- Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
- Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
- Kommunaler Vollzugsdienst
- Bezirksbeamter der Polizei
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Ordnungsamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1261
67356 Lingenfeld
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr dienstags Grundsätzlich Zutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung! hier Termin vereinbaren mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags Grundsätzlich Zutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung! hier Termin vereinbaren freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
- Kommunaler Ordnungsdienst der Verbandsgemeinde Lingenfeld
- Vollzugs- und Vollstreckungsbehörde
- Abwehr von Gefahren sowie Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
erforderliche Unterlagen
ggf. Fundanzeigeformular der Gemeinde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ausgesetzte Katze, freilaufender Hund, Herrenlos, Fundtiere, herrenloses Tier, Fundtier, ausgesetzt, zugelaufen, Tier gefunden, ausgesetzter Hund