ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung

    Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden

    Beschreibung

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Fundamt der jeweiligen Kommune

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Leiningerland - 3.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro

    Adresse

    Lieferanschrift

    Industriestraße 11

    67269 Grünstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Industriestraße 11

    67269 Grünstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 45

    67310 Hettenleidelheim

    Außenstelle Hettenleidelheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Industriestraße 11

    67269 Grünstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: buergerservice@vg-l.de

    Telefon Festnetz: 06359 8001-0

    Fax: 06359 8001-8001

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Webservice, VG_Leiningerland)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Leiningerland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    ggf. Fundanzeigeformular der Gemeinde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

    Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 29.08.2018 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    freilaufender Hund, Fundtiere, Tier gefunden, ausgesetzte Katze, ausgesetzt, zugelaufen, Herrenlos, Fundtier, herrenloses Tier, ausgesetzter Hund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)