ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung

    Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden

    Beschreibung

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Fundamt der jeweiligen Kommune

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 50

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (online unter  https://termin.landau.de  oder telefonisch unter 0 63 41/13 0). Ausnahmen: Für das Abgeben von Fundsachen, für Nachfragen, ob Gegenstände gefunde n bzw. abgegeben wurden, sowie für den Erwerb von Müllsäcken benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Servicezeiten vorbei. Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert. Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung): Montag: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr Mittwoch: 07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Freitag 07:30 – 12:00 Uhr sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen: 25. Januar 2025 15. Februar 2025 15. März 2025 5. April 2025 17. Mai 2025 14. Juni 2025 5. Juli 2025 23. August 2025 20. September 2025 25. Oktober 2025 15. November 2025 13. Dezember 2025

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 13-3268

    Telefon Festnetz: 06341 13-3260

    Fax: 06341 13-3269

    E-Mail: buergerbuero@landau.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.02.2017

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    ggf. Fundanzeigeformular der Gemeinde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

    Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

    Hinweise für Landau in der Pfalz: Spezialisierung

    Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

    Außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung kontaktieren Sie bitte die Polizei.

    Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

    Außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung kontaktieren Sie bitte die Polizei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 29.08.2018

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    ausgesetzter Hund, ausgesetzt, herrenloses Tier, Tier gefunden, freilaufender Hund, Fundtier, zugelaufen, Herrenlos, Fundtiere, ausgesetzte Katze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020