Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
Beschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Fundamt der jeweiligen Kommune
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nastätten - Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Wiebke Trees
Frau Sandra Crecelius
Frau Ines Rollwage
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06772 802-24
Fax: 06772 802-26
E-Mail: ines.rollwage@vg-nastaetten.de
Internet
Verbandsgemeinde Nastätten - Ordnungsamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Babilon
Besucheranschrift
Fax: 06772 802-26
E-Mail: andrea.babilon@vg-nastaetten.de
Telefon Festnetz: 06772 802-374
Internet
erforderliche Unterlagen
ggf. Fundanzeigeformular der Gemeinde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
freilaufender Hund, Fundtiere, Tier gefunden, ausgesetzte Katze, ausgesetzt, zugelaufen, Herrenlos, Fundtier, herrenloses Tier, ausgesetzter Hund