Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
Beschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Fundamt der jeweiligen Kommune
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 9.3.39 / Veterinärdienst, Lebensmittelüberwachung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Herr Dr. Christian Paul Bieber
Herr Stefan Kneip
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0261 108-611
Fax: 0261 1088-611
E-Mail: stefan.kneip@kvmyk.de
Frau Birgit Kußnerus
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0261 108-462
Fax: 0261 1088-462
E-Mail: birgit.kussnerus@kvmyk.de
Tierschutz (TSCH)
Telefon Festnetz: 0261 108-781
E-Mail: veterinaerdienst@kvmyk.de
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.1 - Öffentliche Sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Faber
Internet
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit
- Verkehrsüberwachung
- Bußgeldstelle
- Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
- ÖPNV
erforderliche Unterlagen
ggf. Fundanzeigeformular der Gemeinde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Tier gefunden, ausgesetzt, zugelaufen, Fundtiere, Fundtier, herrenloses Tier, ausgesetzte Katze, freilaufender Hund, ausgesetzter Hund, Herrenlos