Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
Beschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.
Hinweise für Nahe-Glan: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Hiermit weisen wir darauf hin, dass für den Bereich der Verbandsgemeinde Nahe-Glan aktuell das
Tierheim Oberstmuhl in Idar-Oberstein für die Aufnahme und Unterbringung von Fundtieren zuständig ist.
Kontakt:
Tierheim Oberstmuhl,
Hohlstr. 86, 55743
Idar-Oberstein
Tel. 06781-27223
Hiermit weisen wir darauf hin, dass für den Bereich der Verbandsgemeinde Nahe-Glan aktuell das
Tierheim Oberstmuhl in Idar-Oberstein für die Aufnahme und Unterbringung von Fundtieren zuständig ist.
Kontakt:
Tierheim Oberstmuhl,
Hohlstr. 86, 55743
Idar-Oberstein
Tel. 06781-27223
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Fundamt der jeweiligen Kommune
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@vg-nahe-glan.de
E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de
E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de
E-Mail: urkunden@vg-nahe-glan.de
Telefon Festnetz: 06751 81-0
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
Fax: 06751 81-2050
Kontaktperson
Frau Claudia Friederichs
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
E-Mail: claudia.friederichs@vg-nahe-glan.de
Fax: 06751 81-2050
Frau Martina Consentino
Hausanschrift
E-Mail: martina.consentino@vg-nahe-glan.de
Fax: 06751 81-2050
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
Frau Vera Barz
Frau Kerstin Schneider
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
E-Mail: kerstin.schneider@vg-nahe-glan.de
Fax: 06751 81-2050
Herr Falk Meier
Frau Melissa Euler
Frau Silke De Geyter-Höing
Internet
erforderliche Unterlagen
ggf. Fundanzeigeformular der Gemeinde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
freilaufender Hund, Fundtiere, Tier gefunden, ausgesetzte Katze, ausgesetzt, zugelaufen, Herrenlos, Fundtier, herrenloses Tier, ausgesetzter Hund