Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
Beschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.
Hinweise für Adenau: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Adenau
Für diesen Vorgang ist ein persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Fundamt der jeweiligen Kommune
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Adenau - 3 - Ordnung, Soziales und Schulen
Beschreibung
Ordnung, Soziales und Schulen
Fachbereichsleiter: Dirk Hansen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pia Brenner
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Haus B
Telefon Festnetz: 02691 305-308
Fax: 02691 305-88308
E-Mail: pia.brenner@adenau.de
Frau Sarah Pitzen
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Haus B
Fax: 02691 305-88309
Telefon Festnetz: 02691 305-309
E-Mail: sarah.bungarten@adenau.de
Internet
Weitere Informationen
Ordnung, Soziales und Schulen
Fachbereichsleiter: Dirk Hansen
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.5 - Veterinärwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Johanna Meyer-Hamme
Herr Bruno Schlösser
Herr Bernd Schmitt
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-359
Fax: 02641 975-7359
E-Mail: Bernd.Schmitt@kreis-ahrweiler.de
Herr Pascal Schwarz
Frau Carina Werff
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02641 975-225
Fax: 02641 975-7225
E-Mail: Carina.Werff@kreis-ahrweiler.de
Frau Jenny Wessel
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7632
Telefon Festnetz: 02641 975-632
E-Mail: Jenny.Wessel@kreis-ahrweiler.de
erforderliche Unterlagen
ggf. Fundanzeigeformular der Gemeinde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Tier gefunden, ausgesetzt, zugelaufen, Fundtiere, Fundtier, herrenloses Tier, ausgesetzte Katze, freilaufender Hund, ausgesetzter Hund, Herrenlos