ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung

    Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden

    Beschreibung

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.

    Hinweise für Adenau: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Adenau

    Für diesen Vorgang ist ein persönliches Erscheinen beim Einwohnermeldeamt notwendig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Fundamt der jeweiligen Kommune

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Adenau - 3 - Ordnung, Soziales und Schulen

    Beschreibung

    Ordnung, Soziales und Schulen

    Fachbereichsleiter: Dirk Hansen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 15 - 19

    53518 Adenau

    Gebäude: Haus B

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2691 305-300

    Fax: +49 2691 305399

    E-Mail: dirk.hansen@adenau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Ordnung, Soziales und Schulen

    Fachbereichsleiter: Dirk Hansen

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.5 - Veterinärwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02641 975-456

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    ggf. Fundanzeigeformular der Gemeinde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

    Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tier gefunden, ausgesetzt, zugelaufen, Fundtiere, Fundtier, herrenloses Tier, ausgesetzte Katze, freilaufender Hund, ausgesetzter Hund, Herrenlos

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English