Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
Beschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle wie zum Beispiel an ein Tierheim.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Fundamt der jeweiligen Kommune
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Ansprechpartner Fundbüro: +49 261 129-4402
Außerhalb der Geschäftszeiten: +49 261 129-4567
Leitstelle Ordnungsamt
Ansprechpartner: +49 261 129-4402
Außerhalb der Geschäftszeiten: +49 261 129-4567
Leitstelle Ordnungsamt
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Fundbüro (Ordnungsamt)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di. ,Do., Fr.  8:00 - 12:00 UhrMi.    8:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 16:30 Uhr Nur mit Terminvereinbarung: Online Termin-Reservierung Telefonische Termin-Reservierung: 0261 129-4402                    
Kontakt
Internet
Stadt Koblenz - Kommunaler Vollzugsdienst (Ordnungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag    6:00 - 2:00 Uhr Freitag                             6:00 - 3:00 Uhr Samstag                          8:30 - 3:00 Uhr Sonntag                           8:30 - 2:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
ggf. Fundanzeigeformular der Gemeinde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
ausgesetzter Hund, ausgesetzt, herrenloses Tier, Tier gefunden, freilaufender Hund, Fundtier, zugelaufen, Herrenlos, Fundtiere, ausgesetzte Katze