Verkehrsüberwachung
Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen.
Besondere Ziele sind hierbei:
- Stabilisierung des erreichten hohen Verkehrssicherheitsniveaus,
- Reduzierung der Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden,
- Konsequente Ausrichtung an Risikogruppen und Hauptunfallursachen,
- Stärkung der spezialisierten Verkehrsüberwachung.
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.
Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
Bitte beachten Sie:
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis nimmt nur Aufgaben der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung innerhalb geschlossener Ortschaften wahr.
Außerhalb geschlossener Ortschaften erfolgt die Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Ordnungsbehörde (21)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jennifer Schütz-Lebkücher
Hausanschrift
E-Mail: bussgeldstelle@rheinpfalzkreis.de
Fax: 0621 5909-475001
Telefon Festnetz: 0621 5909-5015
Frau Melanie Neuhof
Besucheranschrift
Herr Michael Langolf
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0621 5909-5012
E-Mail: bussgeldstelle@rheinpfalzkreis.de
Fax: 0621 5909-475001
Gemeinde Limburgerhof - Sachgebiet 3.1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
https://www.limburgerhof.de/rathaus-politik/gemeindeverwaltung/oeffnungszeiten/
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hohmann
Herr Bauer
Frau Herkelrath
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06236 691-144
Fax: 06236 691-170
E-Mail: herkelrath@limburgerhof.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MDI  am 27.08.2018
Stichwörter
Blitzer, Verkehrsunfall, Streife, Unfall, Geschwindigkeitskontrollen, Risikogruppe