Verkehrsüberwachung

    Verkehrsüberwachung

    Beschreibung

    Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen.

    Besondere Ziele sind hierbei:

    • Stabilisierung des erreichten hohen Verkehrssicherheitsniveaus,
    • Reduzierung der Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden,
    • Konsequente Ausrichtung an Risikogruppen und Hauptunfallursachen,
    • Stärkung der spezialisierten Verkehrsüberwachung.

    Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei. 

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Bitte beachten Sie:

    Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis nimmt nur Aufgaben der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung innerhalb geschlossener Ortschaften wahr.

    Außerhalb geschlossener Ortschaften erfolgt die Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Ordnungsbehörde (21)

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 5

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Gebäude: Kreishaus

    Öffnungszeiten

    Nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Gemeinde Limburgerhof - Sachgebiet 3.1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Burgunder Platz 2

    67117 Limburgerhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    https://www.limburgerhof.de/rathaus-politik/gemeindeverwaltung/oeffnungszeiten/

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@limburgerhof.de

    Telefon Festnetz: 06236 691-0

    Fax: 06236 691-170

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2019

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MDI  am 27.08.2018

    Version

    Technisch erstellt am 28.08.2018

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Blitzer, Verkehrsunfall, Streife, Unfall, Geschwindigkeitskontrollen, Risikogruppe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020