Informationen zum Pachten eines Kleingartens erhalten

    Beschreibung

    Ein Kleingarten ist ein Garten, der Ihnen zur nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient. Ein Kleingarten liegt in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind. Ausgenommen sind hier   Eigentümer-, Arbeitnehmer- und Wohnungsgärten oder Grabland.

    Für die Pacht eines Kleingartens gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese regeln, dass Sie als Pächter den Garten bewirtschaften und die Erträge behalten können. Hierfür bezahlen Sie eine vereinbarte Pacht an den Verpächter. Innerhalb der Kleingartenanlage regelt eine Vereinssatzung der verwaltende Kleingartenorganisation bzw. der Kleingartenverein unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder. 

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverband Rheinland-Pfalz der Kleingärtner e.V.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung am 21.08.2018

    Version

    Technisch erstellt am 21.08.2018
    Technisch geändert am 12.03.2026

    Stichwörter

    Schrebergarten, Gartenlaube, Garten, Landpachtvertrag, Ankauf, Schrebergärten, Verkauf, Kleingartenwesen, Kleingartenanlage, Gartengrundstück, Tausch, Parzelle, Kleingartenverein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 08.07.2021
    Technisch geändert am 23.04.2020