Schulaufsicht Durchführung

    Schulaufsicht durchführen

    Beschreibung

    Die Aufgaben der Schulaufsicht übernimmt in Rheinland-Pfalz die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

    Das Aufgabenfeld der Schulaufsicht umfasst:

    • Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen
    • Dienstaufsicht über die Lehrkräfte und das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung
    • Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger
    • Wahrnehmung der Genehmigungs- und Entscheidungsvorbehalte
    • Aufsicht über den schulpsychologischen Dienst
    • Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schulentwicklungsplanung
       

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Schulabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rochusallee (Ämterhaus) 2

    55411 Bingen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Montag: 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 6721 184-222

    Telefon Festnetz: +49 6721 184-104

    E-Mail: schulen@bingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19

    BIC: MVBMDE55

    Bankinstitut: Mainzer Volksbank

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de