Stellvertretungserlaubnis für ein Prostiutionsgewerbe beantragen
Beschreibung
Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes durch eine oder auch mehrere zur Stellvertretung berufene Person(en) betreiben. Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmte Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen. Sobald Sie diese Person nicht mehr als Stellvertretung einsetzen, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden.
Die Stellvertretererlaubnis kann befristet erteilt werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk Ihr Prostitutionsgewerbe ansässig ist.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.05.51.01.01 Kreisordnungsbehörde
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Markus Sternberger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327875113
Telefon Festnetz: +4961327875113
Daniela Kauer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327875116
Telefon Festnetz: +4961327875116
E-Mail: Kauer.Daniela@mainz-bingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erlaubnis nach § 12 ProstSchG des Prostitutionsgewerbes, für das die Stellvertretererlaubnis beantragt wirdPersonalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach Belegart "0" bzw. europäisches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "9"
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Voraussetzungen
Die als Stellvertretung vorgesehene Person muss
- mindestens 18 Jahre alt sein
- eine Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes aufweisen
Die Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis kann untersagt werden, wenn die als Stellvertretung vorgesehene Person die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 240,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.07.2018
Stichwörter
Sex, Laufhaus, Hurre, Prostitution, Puff, Straßensex, Bordell, Sex-Bus, Sexveranstaltung, Lust, Freudenhaus, Nutte