Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis

    Stellvertretungserlaubnis für ein Prostiutionsgewerbe beantragen

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betreiber eine Stellvertretungserlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben wollen, benötigen Sie hierfür eine Stellvertretungserlaubnis.

    Sie können den Betrieb Ihres Prostitutionsgewerbes durch eine oder auch mehrere zur Stellvertretung berufene Person(en) betreiben.  Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmte Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen.

    Die Stellvertretungserlaubnis wird dem Betreiber für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet erteilt werden.

    Ein Antrag auf Stellvertretungserlaubnis wird bei Unzuverlässigkeit der zur Stellvertretung benannten Person abgelehnt.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) des Betreibers des Prostitutionsgewerbes
    • Name und Vorname der zu überprüfenden Person.

    Voraussetzungen

    • gültige Erlaubnis oder entsprechende AntragsID für einen Online-Antrag gem. § 12 ProstSchG für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
    • Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
    • Für die Bearbeitung muss die zu meldende Person der Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie reichen den Antrag zur Stellvertretungserlaubnis bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und führt eine Zuverlässigkeitsprüfung für die zur Stellvertretung vorgesehene Person durch. Hierfür ist deren Mitwirkung erforderlich.

    Bei positiver Prüfung erteilt die zuständige Stelle die Stellvertretungserlaubnis.

    Fristen

    Bevor das Prostitutionsgewerbe durch einen Stellvertreter betrieben wird, müssen Sie über eine entsprechende Erlaubnis verfügen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist erforderlich.

    Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzeigen

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Bearbeitung muss die zu meldende Person der Zuverlässigkeitsprüfung zustimmen und mitwirken

    Die zu überprüfende Person muss, die Antragstrecke „Zuverlässigkeit von in Prostitutionsgewerbe tätigen Personen Überprüfung“ bearbeiten.

    Voraussetzung für die Erteilung der Stellvertretererlaubnis bleibt weiterhin die Erteilung der Erlaubnis nach § 12 ProstSchG.

    Aus verwaltungspraktischer Sicht kann eine gleichzeitige Beantragung von Erlaubnis nach § 12 ProstSchG und einer Stellvertretererlaubnis nach § 13 ProstSchG erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2018

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Sadomasochismus, Prostitution, Escortservice, Happy End, Escortagentur, Call-Girl, Call-Boy, Stellvertretungserlaubnis, Modellwohnung, Tantra Studio, Sado-Maso, Laufhaus, Sexarbeit, Saunaclub, SM, Stellvertretung, Steige, Bordell, BDSM Club, Sex Club, Stundenhotel, Horizontales Gewerbe, Zimmervermietung, Wellnessclub, Sexparty, Sexclub, Thai-Massage Studio

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020