Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Beschreibung
Als Prostitutionsstätte werden z. B. Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bezeichnet. Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte muss beantragt werden.
Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.
Eine Prostitutionsstätte muss folgende Anforderungen erfüllen:
- eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen
- geeignete Aufenthalts- und Pausenräume
- individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände
Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten einer Prostitutionsstätte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen von außen nicht einsehbar sein.
- Sie müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen.
- Die Türen müssen jederzeit von innen geöffnet werden können.
- Sie dürfen nicht als Wohn- oder Schlafraum genutzt werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk die Prostitutionsstätte ansässig sein soll.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez
Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2
56355 Nastätten
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Uta Prößler
Besucheranschrift
E-Mail: uta.proessler@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-437
Fax: 02603 972-6437
Internet
erforderliche Unterlagen
- Betriebskonzept
- weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
- bei einer natürlichen Person:
- Name,
- Geburtsdatum und
- Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
- bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
- Name der Firma,
- Anschrift,
- Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
- Sitz der Firma.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 26.07.2018
Stichwörter
Freudenhaus, Bordell, Modellwohnung, Laufhaus, Prostitutionsstätte betreiben, Prostitutionsgewerbe, , Wohnungsbordell, Terminwohnung, Prostitution, Puff, Sex