Prostitutionsgewerbe Betrieb Erlaubnis

    Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Beschreibung

    Als Prostitutionsstätte werden z. B. Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bezeichnet. Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte muss beantragt werden.

    Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.
    Eine Prostitutionsstätte muss folgende Anforderungen erfüllen:

    • eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen
    • geeignete Aufenthalts- und Pausenräume
    • individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände

    Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten einer Prostitutionsstätte müssen folgende Anforderungen erfüllen:

    • Sie  dürfen von außen nicht einsehbar sein.
    • Sie  müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen.
    • Die Türen müssen jederzeit von innen geöffnet werden können.
    • Sie  dürfen nicht  als Wohn- oder Schlafraum  genutzt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk die Prostitutionsstätte ansässig sein soll.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.33 / Ordnung, Zivil- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2021 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, LK_Mayen-Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Betriebskonzept
    • weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
    • bei einer natürlichen Person:
      • Name,
      • Geburtsdatum und
      • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
    • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
      • Name der Firma,
      • Anschrift,
      • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
      • Sitz der Firma.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 26.07.2018

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2018 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Freudenhaus, Bordell, Modellwohnung, Laufhaus, Prostitutionsstätte betreiben, Prostitutionsgewerbe, , Wohnungsbordell, Terminwohnung, Prostitution, Puff, Sex

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)