Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen
Beschreibung
Als Prostitutionsstätte werden z. B. Gebäude, einzelne Räume oder sonstige ortsfeste Anlagen zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bezeichnet. Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte muss beantragt werden.
Die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte kann auch befristet erteilt werden.
Eine Prostitutionsstätte muss folgende Anforderungen erfüllen:
- eine angemessene Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen
- geeignete Aufenthalts- und Pausenräume
- individuell verschließbare Aufbewahrungsmöglichkeiten für persönliche Gegenstände
Die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumlichkeiten einer Prostitutionsstätte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie dürfen von außen nicht einsehbar sein.
- Sie müssen über ein sachgerechtes Notrufsystem verfügen.
- Die Türen müssen jederzeit von innen geöffnet werden können.
- Sie dürfen nicht als Wohn- oder Schlafraum genutzt werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk die Prostitutionsstätte ansässig sein soll.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - Amtsärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2700
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ak.de
erforderliche Unterlagen
- Betriebskonzept
- weiteren erforderlichen Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
- bei einer natürlichen Person:
- Name,
- Geburtsdatum und
- Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
- bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
- Name der Firma,
- Anschrift,
- Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
- Sitz der Firma.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 26.07.2018
Stichwörter
Freudenhaus, Bordell, Modellwohnung, Laufhaus, Prostitutionsstätte betreiben, Prostitutionsgewerbe, , Wohnungsbordell, Terminwohnung, Prostitution, Puff, Sex