Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
Beschreibung
Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen oder betreiben wollen, müssen Sie die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Erlaubnis für die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeugs wird für
- ein bestimmtes Betriebskonzept und
- ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.
Für weitere Fahrzeuge oder Betriebskonzepte muss eine separate Erlaubnis eingeholt werden.
Die Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeugs wird auf höchstens drei Jahre befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt oder betrieben werden soll.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.05.51.01.01 Kreisordnungsbehörde
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Markus Sternberger (komm. Fachbereichsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +4961327875110
Daniela Kauer
Internet
erforderliche Unterlagen
- Betriebskonzept
- weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
- bei einer natürlichen Person:
- Name,
- Geburtsdatum und
- Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
- bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
- Name der Firma,
- Anschrift,
- Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
- Sitz der Firma.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.07.2018
Stichwörter
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