Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Erlaubnis

    Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

    Beschreibung

    Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
    Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen oder betreiben wollen, müssen Sie die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
    Die Erlaubnis für die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeugs wird für

    • ein bestimmtes Betriebskonzept und 
    • ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.

    Für weitere Fahrzeuge oder Betriebskonzepte muss eine separate Erlaubnis eingeholt werden.

    Die Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeugs wird auf höchstens drei Jahre befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.  

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt oder betrieben werden soll.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.33 / Ordnung, Zivil- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Betriebskonzept
    • weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
    • bei einer natürlichen Person:
      • Name,
      • Geburtsdatum und
      • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
    • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
      • Name der Firma,
      • Anschrift,
      • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
      • Sitz der Firma.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.07.2018

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Prostitutionsschutzgesetz, Prostitutionsgewerbe, Lustauto, Bordell-Busse, Straßensex, Wohnanhänger, Sex-Bus, Auto, Schiff, Boot, Wohnwagen, mobiles Bordell, Prostitution, Gangbang-Party-Bus, PKW, Kraftfahrzeug, Prostitutionsfahrzeug aufstellen, Autosex, Anzeige von Prostitutionsfahrzeug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de