Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Erlaubnis

    Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

    Beschreibung

    Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
    Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen oder betreiben wollen, müssen Sie die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
    Die Erlaubnis für die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeugs wird für

    • ein bestimmtes Betriebskonzept und 
    • ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.

    Für weitere Fahrzeuge oder Betriebskonzepte muss eine separate Erlaubnis eingeholt werden.

    Die Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeugs wird auf höchstens drei Jahre befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.  

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt oder betrieben werden soll.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 38

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 671 803-1249

    Telefon Festnetz: +49 671 803-0

    E-Mail: ordnungsbehoerde@kreis-badkreuznach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Betriebskonzept
    • weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
    • bei einer natürlichen Person:
      • Name,
      • Geburtsdatum und
      • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
    • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
      • Name der Firma,
      • Anschrift,
      • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
      • Sitz der Firma.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.07.2018

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Schiff, Auto, Prostitution, Prostitutionsfahrzeug aufstellen, Prostitutionsschutzgesetz, Wohnanhänger, Prostitutionsgewerbe, Lustauto, Anzeige von Prostitutionsfahrzeug, Boot, PKW, Autosex, Bordell-Busse, Sex-Bus, mobiles Bordell, Wohnwagen, Gangbang-Party-Bus, Kraftfahrzeug, Straßensex

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English