Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
Beschreibung
Als Prostitutionsfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen bezeichnet, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen oder betreiben wollen, müssen Sie die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Erlaubnis für die Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeugs wird für
- ein bestimmtes Betriebskonzept und
- ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.
Für weitere Fahrzeuge oder Betriebskonzepte muss eine separate Erlaubnis eingeholt werden.
Die Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeugs wird auf höchstens drei Jahre befristet erteilt und kann auf Antrag verlängert werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk das Prostitutionsfahrzeug aufgestellt oder betrieben werden soll.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Gesundheit - Seuchenschutz, Umwelthygiene
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2700
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ak.de
Kontaktperson
Frau Clarissa Saynisch
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2716
E-Mail: clarissa.saynisch@kreis-ak.de
Frau Cathy Sturm
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2721
E-Mail: cathy.sturm@kreis-ak.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Betriebskonzept
- weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
- bei einer natürlichen Person:
- Name,
- Geburtsdatum und
- Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
- bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
- Name der Firma,
- Anschrift,
- Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
- Sitz der Firma.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens 390,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.07.2018
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