Eichenprozessionsspinner
Beschreibung
Der Eichenprozessionsspinner ist ein braun-grauer Schmetterling, der von Ende Juli bis Anfang September fliegt und für den Menschen ungefährlich ist. Von den als Schädling geltenden Raupen des Schmetterlings geht jedoch eine erhebliche Gefahr für den Menschen aus. Sie schlüpfen Anfang Mai, befallen vor allem einzelne Bäume (hauptsächlich Eichen) und ernähren sich von dessen Blattwerk. Bis zur Verpuppung Ende Juni/Anfang Juli durchlaufen sie bis zu sechs Entwicklungsstadien. Mitte Juni ziehen sich die älteren Raupen tagsüber und zur Häutung in Gespinstnester zurück. Von dort begeben sie sich auf Nahrungssuche.
Für den Menschen gefährlich sind vor allem die Brennhaare der Raupen mit ihrem charakteristischen Nesselgift und den Widerhaken. Diese können juckende, entzündliche Hautausschläge, Rötungen, Quaddeln und Bläschen (Raupendermatitis), Ausschläge oder auch allergische Schocks auslösen. Voll ausgebildete Raupen haben rund eine halbe Millionen Brennhaare, die leicht brechen und somit vom Wind durch die Luft getragen werden. Als vorbeugende Schutzmaßnahme sollten Sie direkte Nähe oder den direkten Kontakt zur Raupe und deren Nester vermeiden. Von den Gespinstnestern, in denen die Brennhaare zurückbleiben, geht noch über Jahre nachwirkend Gefahr aus. Die Kontaktvermeidung als elementare Schutzmaßnahme gilt auch für Haustiere wie beispielsweise Hunde oder frei laufende Katzen.
Falls Sie einen Befall in ihrem Garten feststellen, sollten Sie die Bekämpfung von Fachleuten (Schädlingsbekämpfer oder Baumpfleger) durchführen lassen, da die Brennhaare leicht aufgewirbelt werden können und so eine erhöhte Verletzungsgefahr für Sie und Ihr Umfeld besteht. Von einer selbst durchgeführten Bekämpfung wird somit abgeraten. Eine Meldepflicht beim Eichenprozessionsspinner besteht für Privatpersonen nicht, jedoch wird die Meldung empfohlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Kastellaun (Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Die Meldung des Eichenprozessionsspinners im öffentlichen Raum ist gebührenfrei.
Die Kosten zur Bekämpfung des Eichenprozzesionsspinners auf Privatgrund trägt der Eigentümer selbst.
Verfahrensablauf
Folgende Maßnahmen werden beim Kontakt mit den Eichenprozessionsspinnern empfohlen:
- den Juckreiz mit kaltem Wasser mildern
- Augen gründlich mit sauberem Wasser spülen aber nicht reiben, da sonst die Gefahr besteht, dass sich die Brennhärchen mit ihren Widerhaken in der Hornhaut festsetzen
- Zeitnah duschen, Haare waschen und die Kleidung wechseln
- Kleidung anschließend bei 60 Grad waschen
- kontaminierte Schuhe und Kleidung möglichst nicht in den Wohnbereich bringen
- bei stärkeren gesundheitlichen Problemen sollte ein Arzt aufgesucht und auf den Kontakt zum Eichenprozessionsspinner hingewiesen werden
- bei schweren allergischen Reaktionen mit Atemnot sollte sofort der Rettungsdienst gerufen werden
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Eichenprozessionsspinner finden Sie im Biozid-Portal des Umweltbundesamtes
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.07.2018
Stichwörter
Raupendermatitis, Hautausschlag, Gespinstnester, Raupe, Brennhaare, Schmetterling