Eichenprozessionsspinner auf privatem Grund Entgegennahme Meldung des Befalls

    Eichenprozessionsspinner

    Beschreibung

    Der Eichenprozessionsspinner ist ein braun-grauer Schmetterling, der von Ende Juli bis Anfang September fliegt und für den Menschen ungefährlich ist. Von den als Schädling geltenden Raupen des Schmetterlings geht jedoch eine erhebliche Gefahr für den Menschen aus. Sie schlüpfen Anfang Mai, befallen vor allem einzelne Bäume (hauptsächlich Eichen) und ernähren sich von dessen Blattwerk. Bis zur Verpuppung Ende Juni/Anfang Juli durchlaufen sie bis zu sechs Entwicklungsstadien. Mitte Juni ziehen sich die älteren Raupen tagsüber und zur Häutung in Gespinstnester zurück. Von dort begeben sie sich auf Nahrungssuche.

    Für den Menschen gefährlich sind vor allem die Brennhaare der Raupen mit ihrem charakteristischen Nesselgift und den Widerhaken. Diese können juckende, entzündliche Hautausschläge, Rötungen, Quaddeln und Bläschen (Raupendermatitis), Ausschläge oder auch allergische Schocks auslösen. Voll ausgebildete Raupen haben rund eine halbe Millionen Brennhaare, die leicht brechen und somit vom Wind durch die Luft getragen werden. Als vorbeugende Schutzmaßnahme sollten Sie direkte Nähe oder den direkten Kontakt zur Raupe und deren Nester vermeiden. Von den Gespinstnestern, in denen die Brennhaare zurückbleiben, geht noch über Jahre nachwirkend Gefahr aus. Die Kontaktvermeidung als elementare Schutzmaßnahme gilt auch für Haustiere wie beispielsweise Hunde oder frei laufende Katzen.

    Falls Sie einen Befall in ihrem Garten feststellen, sollten Sie die Bekämpfung von Fachleuten (Schädlingsbekämpfer oder Baumpfleger) durchführen lassen, da die Brennhaare leicht aufgewirbelt werden können und so eine erhöhte Verletzungsgefahr für Sie und Ihr Umfeld besteht. Von einer selbst durchgeführten Bekämpfung wird somit abgeraten. Eine Meldepflicht beim Eichenprozessionsspinner besteht für Privatpersonen nicht, jedoch wird die Meldung empfohlen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 15

    53518 Adenau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 36

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    ehemaliges AOK Gebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 23

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 12

    56651 Niederzissen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenstraße 7

    53489 Sinzig

    (gegenüber Bahnhof)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 59

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02636 9740-500

    Telefon Festnetz: 02636 9740101

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Telefon Festnetz: 02641 975-610

    Telefon Festnetz: 02641 975-660

    Telefon Festnetz: 02642 901966

    Telefon Festnetz: 02691 305320

    Fax: 02641 975-456

    Fax: 02641 975-699

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2023 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Ahrweiler)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die Meldung des Eichenprozessionsspinners im öffentlichen Raum ist gebührenfrei.

    Die Kosten zur Bekämpfung des Eichenprozzesionsspinners auf Privatgrund trägt der Eigentümer selbst.

    Verfahrensablauf

    Folgende Maßnahmen werden beim Kontakt mit den Eichenprozessionsspinnern empfohlen:

    • den Juckreiz mit kaltem Wasser mildern
    • Augen gründlich mit sauberem Wasser spülen aber nicht reiben, da sonst die Gefahr besteht, dass sich die Brennhärchen mit ihren Widerhaken in der Hornhaut festsetzen
    • Zeitnah duschen, Haare waschen und die Kleidung wechseln
    • Kleidung anschließend bei 60 Grad waschen
    • kontaminierte Schuhe und Kleidung möglichst nicht in den Wohnbereich bringen
    • bei stärkeren gesundheitlichen Problemen sollte ein Arzt aufgesucht und auf den Kontakt zum Eichenprozessionsspinner hingewiesen werden
    • bei schweren allergischen Reaktionen mit Atemnot sollte sofort der Rettungsdienst gerufen werden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Eichenprozessionsspinner finden Sie im Biozid-Portal des Umweltbundesamtes

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MUEEF/MSAGD am 12.07.2018

    Version

    Technisch erstellt am 16.07.2018 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gespinstnester, Raupendermatitis, Hautausschlag, Raupe, Brennhaare, Schmetterling

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)