Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen

    Für das Verteilen von Werbung benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Werbematerialien, also beispielsweise Flyer, Prospekte, Broschüren, Informationsblätter oder Ähnliches verteilen möchten, dann müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei dem für den Standort der Verteilung zuständigen Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landau-Land - FB 4 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    An 44, Nr. 31

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Weitere Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06341 143-0).

    Kontakt

    Fax: 06341 143-71

    Telefon Festnetz: 06341 143-0

    E-Mail: info@landau-land.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur verantwortlichen Person, dem Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
    • Kopie der Werbematerialien, die Sie verteilen möchten

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
    • Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Flyer, Handzettel, Reklame, Broschüre, Werbung, Prospekt, Infoblatt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English