Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
Für das Verteilen von Werbung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Werbematerialien, also beispielsweise Flyer, Prospekte, Broschüren, Informationsblätter oder Ähnliches verteilen möchten, dann müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei dem für den Standort der Verteilung zuständigen Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landau-Land - FB 4 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
An 44, Nr. 31
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Weitere Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06341 143-0).
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Angaben zur verantwortlichen Person, dem Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
- Kopie der Werbematerialien, die Sie verteilen möchten
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
- Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.04.2024
Stichwörter
Flyer, Handzettel, Reklame, Broschüre, Werbung, Prospekt, Infoblatt