Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen

    Für das Verteilen von Werbung benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Werbematerialien, also beispielsweise Flyer, Prospekte, Broschüren, Informationsblätter oder Ähnliches verteilen möchten, dann müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei dem für den Standort der Verteilung zuständigen Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich III, Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 2

    66892 Bruchmühlbach-Miesau

    Öffnungszeiten

    vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur verantwortlichen Person, dem Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
    • Kopie der Werbematerialien, die Sie verteilen möchten

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
    • Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Flyer, Handzettel, Reklame, Broschüre, Werbung, Prospekt, Infoblatt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English