Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
Für das Verteilen von Werbung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Werbematerialien, also beispielsweise Flyer, Prospekte, Broschüren, Informationsblätter oder Ähnliches verteilen möchten, dann müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei dem für den Standort der Verteilung zuständigen Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Winnweiler - Referat 4
Adresse
Postanschrift
Jakobstraße 25
67722 Winnweiler
Gebäude: Gebäude 4
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr Do Termine nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr Fr Nachmittag geschlossen gesonderte Öffnungszeiten Sozialamt / Standesamt Mo-Di 08.00 - 12.00 Uhr MI geschlossen Do-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Iris Jung
Postanschrift
Jakobstraße 29
67722 Winnweiler
Hausanschrift
Fax: 06302 602-34
Telefon Festnetz: 06302 602-11
E-Mail: jungi@winnweiler-vg.de
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste
erforderliche Unterlagen
- Angaben zur verantwortlichen Person, dem Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
- Kopie der Werbematerialien, die Sie verteilen möchten
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
- Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.04.2024
Stichwörter
Flyer, Handzettel, Reklame, Broschüre, Werbung, Prospekt, Infoblatt