Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
Für das Verteilen von Werbung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Werbematerialien, also beispielsweise Flyer, Prospekte, Broschüren, Informationsblätter oder Ähnliches verteilen möchten, dann müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei dem für den Standort der Verteilung zuständigen Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Verbraucherschutz und Veranstaltungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Stichwörter
32
erforderliche Unterlagen
- Angaben zur verantwortlichen Person, dem Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
- Kopie der Werbematerialien, die Sie verteilen möchten
Voraussetzungen
Hinweise für Trier: Flyerverteilung
- Verteilung erfolgt unmittelbar vor dem Gewerbe- oder Ladenlokal
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
- Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen.
Hinweise für Trier: Flyerverteilung
- empfehlenswert ca. 3 Wochen vorher, maximal 5 Wochen vorher
Kosten
Hinweise für Trier: Flyerverteilung
- 50,00 € pro Tag für Gewerbetreibende
Zahlungsart
- Rechnung
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.04.2024
Stichwörter
Prospekt, Infoblatt, Handzettel, Flyer, Werbung, Broschüre, Reklame