Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen

    Für das Verteilen von Werbung benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Werbematerialien, also beispielsweise Flyer, Prospekte, Broschüren, Informationsblätter oder Ähnliches verteilen möchten, dann müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei dem für den Standort der Verteilung zuständigen Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Besucheranschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    Fax: +49 2637 913-100

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2019

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Kontakt

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    Fax: +49 2637 913-100

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2020

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur verantwortlichen Person, dem Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
    • Kopie der Werbematerialien, die Sie verteilen möchten

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
    • Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz am 26.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.07.2018

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Reklame, Infoblatt, Prospekt, Werbung, Broschüre, Flyer, Handzettel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020