Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
Für das Verteilen von Werbung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Werbematerialien, also beispielsweise Flyer, Prospekte, Broschüren, Informationsblätter oder Ähnliches verteilen möchten, dann müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei dem für den Standort der Verteilung zuständigen Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Helmut Bach
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
E-Mail: helmut.bach@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: 02637 913-115
Herr Jan Koch
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
E-Mail: jan.koch@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: 02637 913-195
Internet
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jan Koch
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-195
E-Mail: jan.koch@vgwthurm.de
Herr Helmut Bach
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02637 913-115
E-Mail: helmut.bach@vgwthurm.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Angaben zur verantwortlichen Person, dem Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
- Kopie der Werbematerialien, die Sie verteilen möchten
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
- Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FIM-Landesredaktion Rheinland-Pfalz am 26.04.2024
Stichwörter
Reklame, Infoblatt, Prospekt, Werbung, Broschüre, Flyer, Handzettel