Erlaubnis zum Verteilen von Werbematerial beantragen
Für das Verteilen von Werbung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Werbematerialien, also beispielsweise Flyer, Prospekte, Broschüren, Informationsblätter oder Ähnliches verteilen möchten, dann müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei dem für den Standort der Verteilung zuständigen Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Bendorf - Fachbereich 4 - Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft, Kultur
Adresse
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Postfachadresse
Postfach 1464
56159 Bendorf
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: 02622 703-0
E-Mail: info@bendorf.de
Kontaktperson
Herr Marco Stoffels
Hausanschrift
Postanschrift
Im Stadtpark 1
56170 Bendorf
Fax: 02622 703-114
Telefon Festnetz: 02622 703-301
E-Mail: marco.stoffels@bendorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Angaben zur verantwortlichen Person, dem Ort und Zeitraum der geplanten Verteilung
- Kopie der Werbematerialien, die Sie verteilen möchten
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der zuständigen Behörde.
- Um mögliche Missverständnisse zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.04.2024
Stichwörter
Prospekt, Infoblatt, Handzettel, Flyer, Werbung, Broschüre, Reklame