Bescheinigung in Steuersachen
Beschreibung
Die „Bescheinigung in Steuersachen“ (früher: „Unbedenklichkeitsbescheinigung) über die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen dient anderen Behörden in Genehmigungsverfahren oder der öffentlichen Auftragsvergabe oder auch privaten Auftraggebern als Entscheidungshilfe. Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie vorhandene Steuerrückstände, Zahlungs- und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen, im Zeitpunkt der Erteilung. Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis, einer Güterkraftverkehrskonzession oder eines Auftrags).
Die Bescheinigung wird dem Steuerpflichtigen (ggf. Bevollmächtigter) oder im Fall einer Gesellschaft dem gesetzlichen oder vertraglich bestimmten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt oder ausgehändigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an das für Sie zuständige Finanzamt.
Beim Erwerb von Grundstücken (dazu zählen auch Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und ähnliches) informiert der den Kaufvertrag beurkundende Notar über die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Ansprechpartner
Finanzamt Pirmasens
Aktuelles
Die Finanzämter sind die örtlichen Landesbehörden der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Steuern.
Beschreibung
Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.
Der Amtsbezirk des Finanzamtes Pirmasens umfasst das Gebiet des Landkreises Südwestpfalz sowie der Städte Pirmasens und Zweibrücken.
Aufgaben, die für das Finanzamt Pirmasens von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:
- Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
- Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Kaiserslautern),
- Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Neustadt),
- Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
- Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Neustadt),
- Grunderwerbsteuer (Finanzamt Landau),
- Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).
Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes Pirmasens.
Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadt Pirmasens - Finanzen
Adresse
Postanschrift
Ringstraße 68-70
66953 Pirmasens
Postanschrift
Postfach 2763
66933 Pirmasens
Öffnungszeiten
Mo: 8.30 - 12.00 Di:   8.30 - 12.00 Mi:  8.30 - 12.00 Do:  8.30 - 12.00, 14.00 - 18.00 Fr:  8.30 - 12.00
Kontakt
Stadt Pirmasens - Kasse
Adresse
Postanschrift
Ringstraße 68-70
66953 Pirmasens
Postanschrift
Postfach 2763
66933 Pirmasens
Öffnungszeiten
Mo: 8.30 - 12.00 Di:   8.30 - 12.00 Mi:  8.30 - 12.00 Do:  8.30 - 12.00, 14.00 - 18.00 Fr:   8.30 - 12.00
Kontakt
Kontaktperson
Nicole Adam (Zahlungsverkehr Grund-, Hundesteuer, Abfall-, tiefbauliche Gebühren Rej - Z)
Meike Bähr (Zahlungsverkehr Gebühren Friedhofsamt, Bauamt, Stadtbücherei, VHS)
Bärbel Göller (Zahlungsverkehr Bereich Jugend und Soziales, Verwarnungsgelder)
Kerstin Hochreiter (Zahlungsverkehr Essensgelder)
Hausanschrift
E-Mail: kerstinhochreiter@pirmasens.de
Telefon Festnetz: 06331 84-2275
Fax: 06331 84-2804
Melody Jäger (Zahlungsverkehr Gewerbe-, Vergnügungs- und Jagdsteuer)
Lara Kupiec (Zahlungsverkehr Grund-, Hundesteuer, Abfall-, tiefbauliche Gebühren Herm - Rei)
Sarah Scherer (Zahlungsverkehr Grund-, Hundesteuer, Abfall-, tiefbauliche Gebühren A - Herl)
Sandra Wolf (Zahlungsverkehr Gebühren Ordnungsamt, BSC, Kulturamt, Feuerwehr, Schulbuchausleihe)
erforderliche Unterlagen
Ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass), sofern Sie eine „Bescheinigung in Steuersachen“ von Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung benötigen.
Für den Fall, dass Sie eine „Bescheinigung in Steuersachen“ vom Finanzamt benötigen, sind keine weiteren Unterlagen von Ihnen erforderlich, da das Finanzamt die steuerlichen Fakten anhand der dort vorliegenden Kenntnisse bescheinigt.
Formulare
Es genügt ein formloser Antrag – schriftlich, persönlich oder telefonisch – unter Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens beziehungsweise der Firmenbezeichnung und der Anschrift sowie der Steuernummer/Identifikationsnummer.
Es sollte mit angegeben werden, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird.
Rechtsbehelf
Da es sich bei der „Bescheinigung in Steuersachen“ nicht um einen Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine Wissensäußerung handelt, besteht keine Einspruchsmöglichkeit, d.h. es existiert auch keine Rechtsbehelfsfrist.
Kosten
Es können ggf Gebühren anfallen. Genauere Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 05.07.2018
Stichwörter
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Steuer, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Zuverlässigkeitserklärung, steuerliche Zuverlässigkeit, Unbedenklichkeit