Chancengleichheit und Gleichstellung der Frau
Beschreibung
Das Grundgesetz schreibt die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als staatliche Aufgabe fest. Auch die Kommunen sind verpflichtet, diesen verfassungsrechtlichen Auftrag umzusetzen.
In Rheinland-Pfalz bestellen die Kommunen auf der Grundlage der Gemeinde- und der Landkreisordnung kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Deren Aufgabe ist es, sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune einzusetzen. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen tragen sie zum Bewusstseinswandel in der Gesellschaft bei. In vertraulichen Sprechstunden unterstützen sie ratsuchende und interessierte Frauen. Zum Themenspektrum gehören u.a. Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beruflicher Wiedereinstieg, Trennung und Scheidung, Sozialleistungen oder Gewalterfahrungen. Zudem unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Gleichberechtigung an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer (Verbands)Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - 3.3 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Ute Last (Standesbeamtin und Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungsstelle ( § 2 Abs. 6 Gemeindeordnung))
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6551 943-351
E-Mail: standesamt@vg-pruem.de
Fax: +49 6551 943-50301
E-Mail: ute.last@vg-pruem.de
Internet
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Gleichstellungsstelle
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christina Hartmer
Besucheranschrift
E-Mail: hartmer.christina@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-2110
Fax: 06561 15-1000
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Internationaler Frauentag
Der Internationale Frauentag blickt auf eine lange Tradition zurück. Er entstand im Kampf um Gleichberechtigung und Wahlrecht für Frauen. Initiiert durch Clara Zetkin (1857-1933) fand der erste Internationale Frauentag am 19. März 1911 statt. Millionen von Frauen in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA beteiligten sich. Die Wahl dieses Datums sollte den revolutionären Charakter des Frauentages unterstreichen. Der 18. März war der Gedenktag für die Gefallenen in Berlin während der Revolution 1848.
Die zentralen Forderungen waren:
- Kampf gegen den imperialistischen Krieg
- Wahl- und Stimmrecht für Frauen
- Arbeitsschutzgesetze
- ausreichender Mutter- und Kinderschutz
- der Achtstundentag
- gleicher Lohn bei gleicher Arbeitsleistung
- Festsetzung von Mindestlöhnen
In den folgenden Jahren wurde der Internationale Frauentag jährlich zwischen Februar und April begangen. Die Festlegung des Internationalen Frauentages auf den 8. März erfolgte 1921 durch Beschluss der 2. Kommunistischen Frauenkonferenz. Damit sollte an den Textilarbeiterinnen-Streik in Petersburg erinnert werden, der auf andere Sektoren übergriff und eine große Arbeiterinnendemonstration auslöste. Diese Kämpfe fanden anlässlich des Frauentages am 8. März 1917 statt - nach dem alten russischen Kalender am 23. Februar - und lösten den Beginn der "Februarrevolution" aus.
Einen starken Rückschritt brachte in Deutschland die NS-Ideologie von der Rolle der Frau als Ehefrau und Mutter. 1932 wurde der Frauentag von den Nationalsozialisten verboten und durch den Muttertag ersetzt.
Nach dem 2. Weltkrieg fanden in der sowjetischen Besatzungszone bereits 1946 wieder Feiern zum Frauentag statt. In den sozialistischen Ländern wurde die gesellschaftliche Befreiung der Frau gefeiert und der Tag mit offiziellen Feiern für die Frauen organisiert. In Westdeutschland wurde der Frauentag erst in den späten 1960er Jahren von der neuen, autonomen Frauenbewegung wiederbelebt. Der 8. März wurde zu einer wichtigen Plattform der Frauenbewegung. Themen wie die Rechte von Ausländerinnen, die Diskriminierung von nicht-heterosexuellen Lebensweisen und die bessere Sicherung der Frauenrechte im Rahmen der europäischen Annäherung werden aufgegriffen.
Und woher kommt der Brauch, Frauen am 8. März anlässlich des Frauentags mit einer roten Rose zu beschenken?
1986 feierte der Frauentag seinen 75. Geburtstag. Dieser Frauentag stand unter dem Motto: Wir wollen Brot und Rosen!
Brot steht für:
- Recht auf Arbeit
- Gerechte Entlohnung
- Gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen
- Menschgerechte Arbeitsbedingungen
- Berufliche Entfaltung und Fortentwicklung
- Eigenständige soziale Sicherung für die Frau
Rosen stehen für:
- Die Möglichkeit mit Kindern zu leben und berufstätig zu sein
- Familiengerechte Arbeitszeiten
- Die Befriedigung kultureller Bedürfnisse
- Eine menschenwürdige Wohn- und Lebensumwelt
- Die gleichberechtigte Teilhabe von Männern an Hausarbeit und Kindererziehung
- Humane Politikformen
- Toleranz
- Frieden
Diese Forderungen haben bis zum heutigen Tage nicht an Aktualität verloren.
Stell Dir vor, es ist Wahl und keine geht hin!
Gleichstellungsbeauftragte versenden Videobotschaften zum Wahljahr 2021
In diesem Jahr können die Menschen in Rheinland-Pfalz gleich zwei Mal zur Wahl gehen. Am 14. März wird der neue Landtag gewählt, am 26. September der neue Bundestag, und im Landkreis Trier-Saarburg findet am gleichen Tag die Landratswahl statt.
Vor mehr als 100 Jahren wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt und Frauen erkämpften sich nach und nach ihren Platz im politischen Geschehen. Und doch beträgt der Frauenanteil aktuell im deutschen Bundestag nur 30,9%. Das ist der niedrigste Stand seit 1998. Und wie schnell eine Demokratie in Gefahr geraten kann haben uns die Ereignisse in den USA gezeigt.
Die Gleichstellungsbeauftragten der Region Trier hätten in diesem Jahr gerne mit Ihnen über Demokratie, mehr Mitbestimmung von Frauen, ein zukunftsfähiges Miteinander von Frauen und Männern und mehr Vielfalt diskutiert.
Leider lässt die derzeitige Situation keine Präsenzveranstaltungen zu. So haben wir eine neue Form gewählt, um auf unsere Anliegen aufmerksam zu machen und eine Botschafterin beauftragt. Sie heißt Marlies Blume und hat unter dem Motto: „Stell Dir vor, es ist Wahl und keine geht hin“ sechs kurze Videos mit den Botschaften Ja, ich will!, Es geht um die Wurst, Die Systemrelevanz auf zwei Beinen, Mitmischen statt Staubwischen, Platzhirschgegockele und Zickenkrieg sowie Frauen und Männer müssen sich befruchten produziert.
Sehen Sie selbst hier
Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und teilen Sie diesen Link!
Das Projekt ist eine Kooperation der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreises Trier-Saarburg, der Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Bernkastel-Wittlich und Eifelkreis Bitburg-Prüm mit der Kabarettistin Heike Sauer.
Wir alle haben die Wahl, im März und im September 2021! Lasst uns hingehen!
Weitere Infos erhalten sie bei Ihrer Gleichstellungsbeauftragten für den Eifelkreis
Marita Singh 06561/153100
Singh.marita@bitburg-pruem.de
Internationaler Frauentag
Der Internationale Frauentag blickt auf eine lange Tradition zurück. Er entstand im Kampf um Gleichberechtigung und Wahlrecht für Frauen. Initiiert durch Clara Zetkin (1857-1933) fand der erste Internationale Frauentag am 19. März 1911 statt. Millionen von Frauen in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA beteiligten sich. Die Wahl dieses Datums sollte den revolutionären Charakter des Frauentages unterstreichen. Der 18. März war der Gedenktag für die Gefallenen in Berlin während der Revolution 1848.
Die zentralen Forderungen waren:
- Kampf gegen den imperialistischen Krieg
- Wahl- und Stimmrecht für Frauen
- Arbeitsschutzgesetze
- ausreichender Mutter- und Kinderschutz
- der Achtstundentag
- gleicher Lohn bei gleicher Arbeitsleistung
- Festsetzung von Mindestlöhnen
In den folgenden Jahren wurde der Internationale Frauentag jährlich zwischen Februar und April begangen. Die Festlegung des Internationalen Frauentages auf den 8. März erfolgte 1921 durch Beschluss der 2. Kommunistischen Frauenkonferenz. Damit sollte an den Textilarbeiterinnen-Streik in Petersburg erinnert werden, der auf andere Sektoren übergriff und eine große Arbeiterinnendemonstration auslöste. Diese Kämpfe fanden anlässlich des Frauentages am 8. März 1917 statt - nach dem alten russischen Kalender am 23. Februar - und lösten den Beginn der "Februarrevolution" aus.
Einen starken Rückschritt brachte in Deutschland die NS-Ideologie von der Rolle der Frau als Ehefrau und Mutter. 1932 wurde der Frauentag von den Nationalsozialisten verboten und durch den Muttertag ersetzt.
Nach dem 2. Weltkrieg fanden in der sowjetischen Besatzungszone bereits 1946 wieder Feiern zum Frauentag statt. In den sozialistischen Ländern wurde die gesellschaftliche Befreiung der Frau gefeiert und der Tag mit offiziellen Feiern für die Frauen organisiert. In Westdeutschland wurde der Frauentag erst in den späten 1960er Jahren von der neuen, autonomen Frauenbewegung wiederbelebt. Der 8. März wurde zu einer wichtigen Plattform der Frauenbewegung. Themen wie die Rechte von Ausländerinnen, die Diskriminierung von nicht-heterosexuellen Lebensweisen und die bessere Sicherung der Frauenrechte im Rahmen der europäischen Annäherung werden aufgegriffen.
Und woher kommt der Brauch, Frauen am 8. März anlässlich des Frauentags mit einer roten Rose zu beschenken?
1986 feierte der Frauentag seinen 75. Geburtstag. Dieser Frauentag stand unter dem Motto: Wir wollen Brot und Rosen!
Brot steht für:
- Recht auf Arbeit
- Gerechte Entlohnung
- Gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen
- Menschgerechte Arbeitsbedingungen
- Berufliche Entfaltung und Fortentwicklung
- Eigenständige soziale Sicherung für die Frau
Rosen stehen für:
- Die Möglichkeit mit Kindern zu leben und berufstätig zu sein
- Familiengerechte Arbeitszeiten
- Die Befriedigung kultureller Bedürfnisse
- Eine menschenwürdige Wohn- und Lebensumwelt
- Die gleichberechtigte Teilhabe von Männern an Hausarbeit und Kindererziehung
- Humane Politikformen
- Toleranz
- Frieden
Diese Forderungen haben bis zum heutigen Tage nicht an Aktualität verloren.
Stell Dir vor, es ist Wahl und keine geht hin!
Gleichstellungsbeauftragte versenden Videobotschaften zum Wahljahr 2021
In diesem Jahr können die Menschen in Rheinland-Pfalz gleich zwei Mal zur Wahl gehen. Am 14. März wird der neue Landtag gewählt, am 26. September der neue Bundestag, und im Landkreis Trier-Saarburg findet am gleichen Tag die Landratswahl statt.
Vor mehr als 100 Jahren wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt und Frauen erkämpften sich nach und nach ihren Platz im politischen Geschehen. Und doch beträgt der Frauenanteil aktuell im deutschen Bundestag nur 30,9%. Das ist der niedrigste Stand seit 1998. Und wie schnell eine Demokratie in Gefahr geraten kann haben uns die Ereignisse in den USA gezeigt.
Die Gleichstellungsbeauftragten der Region Trier hätten in diesem Jahr gerne mit Ihnen über Demokratie, mehr Mitbestimmung von Frauen, ein zukunftsfähiges Miteinander von Frauen und Männern und mehr Vielfalt diskutiert.
Leider lässt die derzeitige Situation keine Präsenzveranstaltungen zu. So haben wir eine neue Form gewählt, um auf unsere Anliegen aufmerksam zu machen und eine Botschafterin beauftragt. Sie heißt Marlies Blume und hat unter dem Motto: "Stell Dir vor, es ist Wahl und keine geht hin" sechs kurze Videos mit den Botschaften Ja, ich will!, Es geht um die Wurst, Die Systemrelevanz auf zwei Beinen, Mitmischen statt Staubwischen, Platzhirschgegockele und Zickenkrieg sowie Frauen und Männer müssen sich befruchten produziert.
Sehen Sie selbst hier
Bitte unterstützen Sie unser Anliegen und teilen Sie diesen Link!
Das Projekt ist eine Kooperation der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreises Trier-Saarburg, der Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Bernkastel-Wittlich und Eifelkreis Bitburg-Prüm mit der Kabarettistin Heike Sauer.
Wir alle haben die Wahl, im März und im September 2021! Lasst uns hingehen!
Weitere Infos erhalten sie bei Ihrer Gleichstellungsbeauftragten für den Eifelkreis
Marita Singh 06561/153100
Singh.marita@bitburg-pruem.de
Bemerkungen
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
100 große Rheinland-Pfälzerinnen
Was haben Joy Fleming, Hildegard von Bingen, Erika Köth, Sophie von La Roche, Elisabeth Langgässer, Loreley, Ingrid Mickler-Becker, Mary Roos, Gabriela zu Sayn-Wittgenstein-Sayn, Anna Seghers, Margit Sponheimer und Clara Viebig gemeinsam?
Diese zwölf Frauennamen repräsentierten die Rheinland-Pfälzerinnen in der Kampagne "Die 100 größten Rheinland-Pfälzer" des SWR, der Rhein-Zeitung und der Rheinpfalz im Jahr 2007. 87 Männer und nur zwölf Frauen standen zur Wahl der Größten des Landes - wahrlich ein Missverhältnis! Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Rheinland-Pfalz hat frühzeitig, jedoch ohne Erfolg, protestiert.
Daher möchte die LAG auf andere Art und Weise zeigen, dass es mehr als zwölf bedeutende Rheinland-Pfälzerinnen gab und gibt und hat eine eigene Liste von 100 Frauen aus Vergangenheit und Gegenwart des Landes zusammengestellt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 26.06.2018
Stichwörter
Gleichstellung, betriebliche Gesundheitsförderung, Sexuelle Gewalt, Gleichstellungsbeauftragte, Notlage, Weiterbildung
Metainformation
- Ursprungsportal: Chancengleichheit und Gleichstellung der Frau
- Ursprungsportal: Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Förderung in Rheinland-Pfalz
- Ursprungsportal: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm in Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Ursprungsportal: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm in Eifelkreis Bitburg-Prüm