Chancengleichheit und Gleichstellung der Frau
Beschreibung
Das Grundgesetz schreibt die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als staatliche Aufgabe fest. Auch die Kommunen sind verpflichtet, diesen verfassungsrechtlichen Auftrag umzusetzen.
In Rheinland-Pfalz bestellen die Kommunen auf der Grundlage der Gemeinde- und der Landkreisordnung kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Deren Aufgabe ist es, sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune einzusetzen. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen tragen sie zum Bewusstseinswandel in der Gesellschaft bei. In vertraulichen Sprechstunden unterstützen sie ratsuchende und interessierte Frauen. Zum Themenspektrum gehören u.a. Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beruflicher Wiedereinstieg, Trennung und Scheidung, Sozialleistungen oder Gewalterfahrungen. Zudem unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Rechtsgrundlagen in Rheinland-Pfalz §2 Abs.9 Landkreisordnung (LKO) seit 1993
- "Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Durch die Errichtung von Gleichstellungsstellen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrags bei der Aufgabenwahrnehmung erfolgt. Die Gleichstellungsstellen der Landkreise sind hauptamtlich zu besetzen."
Aufgabengebiete der Gleichstellungsbeauftragten
- Bewusstseinsbildung und Information
- bildet mit Fachkolleginnen und Institutionen Netzwerke um gemeinsam die Situation der Frauen zu verbessern (BAG/LAG/AK etc.)
- initiiert und unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation Frauen und Beruf
- macht Angebote zur Veränderung von Berufswahlverhalten (Girls`Day)
- macht Angebote zum Themenbereich "NEIN zu Gewalt an Frauen"
- Organisiert und führt Veranstaltungen durch
- Erstellt Informationen zu frauenrelevanten Themen z.B.
NAVI für Frauen im Rhein-Lahn-Kreis,
Broschüre "Wohin mit den Kids"
Informationsflyer der Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Lahn-Kreis 2022
Veranstaltungskalender Gleichstellung 2023.pdf
Beratungsangebot in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
Wohin mit den Kids Februar 23.docx.pdf
Newsletter der Gleichstellungsstelle:
Corona:
Infos DF Frauen-in-der-Corona-Krise
BMFSFJ - Bundesministerin Giffey verabredet mit den Bundesländern konkrete Hilfsmaßnahmen füHilfe- Adressen.pdfr Frauen in der Corona-Krise
Infos DF EntschädigunsanspruchHilfe- Adressen.pdf
BMFSFJ - Dr. Franziska Giffey Noch nie dagewesenes Hilfspaket
Weiterführende Informationen / Hilfen:
www.gleichstellungsbeauftragte-rlp.de
Handreichung "Was tun? Sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Gleichberechtigung an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer (Verbands)Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Gleichstellungsbeauftragte LKO
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dorothee Milles-Ostermann
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.06.2018
Stichwörter
betriebliche Gesundheitsförderung, Weiterbildung, Sexuelle Gewalt, Gleichstellungsbeauftragte, Notlage, Gleichstellung