Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Förderung

    Chancengleichheit und Gleichstellung der Frau

    Beschreibung

    Das Grundgesetz  schreibt die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als staatliche Aufgabe fest.   Auch die Kommunen sind verpflichtet, diesen verfassungsrechtlichen Auftrag umzusetzen.

    In Rheinland-Pfalz bestellen die Kommunen auf der Grundlage der Gemeinde- und der Landkreisordnung kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Deren Aufgabe ist es, sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune einzusetzen. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen tragen sie zum Bewusstseinswandel in der Gesellschaft bei. In vertraulichen Sprechstunden unterstützen sie ratsuchende und interessierte Frauen. Zum Themenspektrum gehören u.a. Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beruflicher Wiedereinstieg, Trennung und Scheidung, Sozialleistungen oder Gewalterfahrungen. Zudem unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.

    Hinweise für Neuwied: Chancengleichheit und Gleichstellung der Frau

    1949 verankerte die Verfassungsgebende Versammlung in Artikel 3, Absatz 2 die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in unserem Grundgesetz. hier heißt es schli

    cht: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". 44 Jahre später wurde der Artikel um folgenden Text erweitert: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin". Dieser Artikel ist die Grundlage der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten.

    Ihre Aufgabe besteht darin Verwaltung und Politik zu beraten, Ansprechpartnerin und Lotsin für Hilfesuchende zu sein und Informationsveranstaltungen und Aktionen durchzuführen, um die soziale und gesellschaftliche Situation von Frauen zu verbessern.

    Auf der Grundlage dieses Verfassungsauftrages wurde in § 2, Abs. 9 der Landkreisordnung (LKO), in § 2 Abs. 6 der
    Gemeindeordnung (GemO) die Aufgabenstellung näher definiert. Für die Kolleginnen in der Stadt Neuwied und den Verbandsgemeinden gilt die Gemeindeordnung.

    Wenn die Gleichstellungsbeauftragte hauptamtlich als Gleichstellungsbeauftragte eingestellt ist, kann die Funktion der behördlichen Gleichstellungsbeauftragten nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ihr übertragen werden.

    Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Neuwied:

    Doris Eyl-Müller
    Kreisverwaltung Neuwied
    Wilhelm-Leuschner-Str. 9
    56564 Neuwied

    Telefon: 02631/803410
    E-Mail: doris.eylmueller@kreis-neuwied.de

    Homepage: www.gleichstellung-neuwied.de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Gleichberechtigung an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer (Verbands)Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 01 - 4. Gleichstellungsstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Str. 9

    56564 Neuwied

    Kontakt

    Fax: 02631 80393-222

    Telefon Festnetz: 02631 803-0

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.06.2018

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Sexuelle Gewalt, Gleichstellungsbeauftragte, Weiterbildung, Notlage, betriebliche Gesundheitsförderung, Gleichstellung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de