Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Förderung

    Chancengleichheit und Gleichstellung der Frau

    Beschreibung

    Das Grundgesetz  schreibt die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als staatliche Aufgabe fest.   Auch die Kommunen sind verpflichtet, diesen verfassungsrechtlichen Auftrag umzusetzen.

    In Rheinland-Pfalz bestellen die Kommunen auf der Grundlage der Gemeinde- und der Landkreisordnung kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Deren Aufgabe ist es, sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune einzusetzen. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen tragen sie zum Bewusstseinswandel in der Gesellschaft bei. In vertraulichen Sprechstunden unterstützen sie ratsuchende und interessierte Frauen. Zum Themenspektrum gehören u.a. Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beruflicher Wiedereinstieg, Trennung und Scheidung, Sozialleistungen oder Gewalterfahrungen. Zudem unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Gleichberechtigung an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer (Verbands)Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 2637 913-100

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

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    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Gleichstellungsstelle, Stabsstelle Organisation

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.06.2018

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    betriebliche Gesundheitsförderung, Weiterbildung, Sexuelle Gewalt, Gleichstellungsbeauftragte, Notlage, Gleichstellung

    Sprachversion

    Englisch

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