Chancengleichheit und Gleichstellung der Frau
Beschreibung
Das Grundgesetz schreibt die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern als staatliche Aufgabe fest. Auch die Kommunen sind verpflichtet, diesen verfassungsrechtlichen Auftrag umzusetzen.
In Rheinland-Pfalz bestellen die Kommunen auf der Grundlage der Gemeinde- und der Landkreisordnung kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Deren Aufgabe ist es, sich für die Rechte und Interessen der Einwohnerinnen der jeweiligen Kommune einzusetzen. Sie achten darauf, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigen. Durch Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen tragen sie zum Bewusstseinswandel in der Gesellschaft bei. In vertraulichen Sprechstunden unterstützen sie ratsuchende und interessierte Frauen. Zum Themenspektrum gehören u.a. Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beruflicher Wiedereinstieg, Trennung und Scheidung, Sozialleistungen oder Gewalterfahrungen. Zudem unterstützen die Gleichstellungsbeauftragten regionale Initiativen, Projekte und Vorhaben zur Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Gleichberechtigung an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer (Verbands)Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 1 - Organisation
Adresse
Postanschrift
Naheweinstraße 80
55450 Langenlonsheim
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Dieser Fachbereich ist in erster Linie verantwortlich für den Ablauf des inneren Dienstbetriebes. Daneben werden aber auch zahlreiche Aufgaben mit Außenwirkung wahrgenommen. Durch die Büroleitung erfolgt die zentrale Steuerung der Geschäftsprozesse innerhalb der Verwaltung. Folgende Serviceaufgaben werden für die anderen Fachbereiche in der Verwaltung wahrgenommen: Personalwesen, interne Organisation, allgemeine Rechtsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit, IT-Management und Internet, Materialbeschaffung und Archivwesen. Außerdem werden die Ortsgemeinderäte und der Verbandsgemeinderat sowie deren Ausschüsse fachlich betreut und die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bei Verwaltungstätigkeiten unterstützt.
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Gleichstellung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 18 61
55543 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 26.06.2018
Stichwörter
Gleichstellung, betriebliche Gesundheitsförderung, Sexuelle Gewalt, Gleichstellungsbeauftragte, Notlage, Weiterbildung