Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt Erklärung

    Einen Kirchenaustritte müssen Sie bei der zuständigen Stelle vornehmen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.

    Zuständigkeit

    Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Pirmasens-Land - 2.2 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    66953 Pirmasens

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Hinweise: Montag und Dienstag: nachmittags geschlossen - Terminvereinbarungen sind jedoch möglich Mittwoch ganztägig geschlossen Terminvereinbarungen sind jedoch möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06331 872-0

    Fax: 06331 872-100

    E-Mail: info@pirmasens-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.

    Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.

    Voraussetzungen

    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern  gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.

    Fristen

    Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Kosten

    Gebühr für den Kirchenaustritt: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise für Pirmasens-Land: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Pirmasens-Land

    Wichtiger Hinweis:
    Kein Wegfall der oben genannten Gebühr bei einem Antrag über etwaige (Online-) Dienstleister.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Stichwörter

    Religionsgemeinschaft, Kirche austreten, Weltanschauungsgesellschaft, Konfession wechseln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English