Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenaustritt Erklärung

    Einen Kirchenaustritte müssen Sie bei der zuständigen Stelle vornehmen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.

    Zuständigkeit

    Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.

    Hinweise für Koblenz: Kirchenaustritt Erklärung

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Tanja Rübin
    Tel.: 0261/129 1774

    Elke Große
    Tel.: 0261/129 1772

    Silvia Neiser
    Tel.: 0261/129 1771

    Kerstin Wiederstein

    Tel.: 0261/129 1755

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Urkundenstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do.: 08:30 -12:00 Uhr Mi.: 08:30 -16:00 Uhr Fr.: geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Elke Große                                                                                                                  Tel.: 0261/ 129 1772

    Silvia Neiser                                                                                                               Tel.: 0261/ 129 1771

    Tanja Rübin                                                                                                                  Tel.: 0261/ 129 1774

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Koblenz - Kircheneintritt/ Kirchenaustritt Erklärung

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8:30 -12:00 Uhr Mi 8:30 - 16:00 Uhr Fr geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-1772

    Telefon Festnetz: +49 261 129-1771

    Fax: +49 261 129-1750

    Telefon Festnetz: +49 261 129-1778

    E-Mail: standesamt@stadt.koblenz.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Elke Große                                                                                                                  Tel.: 0261/ 129 1772

    Silvia Neiser                                                                                                               Tel.: 0261/ 129 1771

    Tanja Rübin                                                                                                                  Tel.: 0261/ 129 1774

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.

    Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.

    Hinweise für Koblenz: Kirchenaustritt Erklärung

    Für den Kirchenaustritt werden folgene Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Taufurkunde (sofern vorhanden)

    Sofern die Religionszugehörigkeit in Ihrem Geburten- bzw. Eheregister vermerkt sein sollte, kann diese Angabe auf Wunsch ausgetragen werden. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich Ihre Geburts- bzw. Eheurkunde.

    Voraussetzungen

    Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern  gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.

    Fristen

    Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

    Kosten

    Gebühr für den Kirchenaustritt: Gebühr 30.00 EUR

    Hinweise für Koblenz: Kirchenaustritt Erklärung

    Gebühr: 30,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Stichwörter

    Konfession wechseln, Weltanschauungsgesellschaft, Religionsgemeinschaft, Kirche austreten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de