Kirchenaustritt Erklärung
Einen Kirchenaustritte müssen Sie bei der zuständigen Stelle vornehmen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beurkunden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Der Kirchenaustritt erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Zuständigkeit
Beim Kirchenaustritt liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltes.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Tanja Rübin
Tel.: 0261/129 1774
Elke Große
Tel.: 0261/129 1772
Silvia Neiser
Tel.: 0261/129 1771
Kerstin Wiederstein
Tel.: 0261/129 1755
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Tanja Rübin
Tel.: 0261/129 1774
Elke Große
Tel.: 0261/129 1772
Silvia Neiser
Tel.: 0261/129 1771
Kerstin Wiederstein
Tel.: 0261/129 1755
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Urkundenstelle
Adresse
Postanschrift
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.:  08:30 -12:00 Uhr Mi.:                  08:30 -16:00 Uhr Fr.:                   geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt.koblenz.de
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Elke Große
Tel.: 0261/ 129 1772
Silvia Neiser
Tel.: 0261/ 129 1771
Stadt Koblenz - Kircheneintritt/ Kirchenaustritt Erklärung
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postanschrift
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
Postanschrift
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do    8:30 -12:00 Uhr Mi                 8:30 - 16:00 Uhr Fr                  geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt.koblenz.de
Telefon Festnetz: +49 261 129-1771
Telefon Festnetz: +49 261 129-1772
Telefon Festnetz: +49 261 129-1778
Fax: +49 261 129-1750
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Elke Große
Tel.: 0261/ 129 1772
Silvia Neiser
Tel.: 0261/ 129 1771
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist.
Zudem können Sie Angaben zum Taufort machen. Diese Angaben sind jedoch freiwillig.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Für den Kirchenaustritt werden folgene Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Taufurkunde (sofern vorhanden)
Sofern die Religionszugehörigkeit in Ihrem Geburten- bzw. Eheregister vermerkt sein sollte, kann diese Angabe auf Wunsch ausgetragen werden. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich Ihre Geburts- bzw. Eheurkunde.
Für den Kirchenaustritt werden folgene Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Taufurkunde (sofern vorhanden)
Sofern die Religionszugehörigkeit in Ihrem Geburten- bzw. Eheregister vermerkt sein sollte, kann diese Angabe auf Wunsch ausgetragen werden. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich Ihre Geburts- bzw. Eheurkunde.
Voraussetzungen
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft können Sie erklären, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wenn Sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann Ihr gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für Sie zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Kirchenaustrittserklärung müssen Sie persönlich vor der zuständigen Stelle abgeben. Die daraus reslutierende melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt der Arbeitgeber automatisiert durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind. Eine Vorsprache Ihrerseits beim Finanzamt ist daher nicht erforderlich.
Fristen
Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Kosten
Gebühr für den Kirchenaustritt: Gebühr 30.0 EUR
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Gebühr: 30,00 €
Gebühr: 30,00 €
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 18.01.2024
Stichwörter
Weltanschauungsgesellschaft, Religionsgemeinschaft, Konfession wechseln, Kirche austreten