Vorgesehen zum Löschen - Prostitutionstätigkeit Anmeldung Verlängerung

    Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern

    Beschreibung

    Die Aufnahme einer Tätigkeit zur Prostitution ist nur erlaubt, wenn diese Tätigkeit angemeldet wurde. Die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung ist zeitlich begrenzt. Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung für ein Jahr, für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre. Eine Fortführung der Prostitutionstätigkeit ist danach nur erlaubt, wenn Sie die Anmeldung zeitlich verlängern.

    zuständige Stelle

    Die Verwaltungen der kreisfreien Städte bzw. der Landkreise, in denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

    Zuständigkeit

    Grundsätzlich ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Ortes, der den Schwerpunkt der Tätigkeit als Prostituierte bilden soll, zuständig. Im Einzelfall kann der Landkreis oder eine andere Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig sein.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis der erfolgten gesundheitlichen Beratung (maximal 3 Monate alt)

    Formulare

    Vor Ort bei den zuständigen Behörden.

    Voraussetzungen

    Fortführung der Tätigkeit als Prostituierte nach Ablauf der Gültigkeit einer bereits vorhandenen Anmeldebescheinigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch und Klage.

    Verfahrensablauf

    Persönliche Vorstellung und Anmeldung in der zuständigen Behörde. Es folgt ein persönliches Beratungsgespräch. Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen wird Ihnen eine neue Anmeldebescheinigung ausgestellt.

    Fristen

    Die Verlängerung der einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter muss vor Ablauf der Gültigkeit der vorhandenen Anmeldebescheinigung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 5 Werktage

    5 Werktage

    5 Werktage

    5 Werktage

    Kosten

    Die Grundlage zur Erhebung von Gebühren für die Behörden bildet die zuständige Gebührenverordnung. Es können zusätzlich Kosten für die Sprachmittlung anfallen, wenn das Beratungsgespräch nicht auf Deutsch geführt werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf Wunsch kann zusätzlich auch eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (sog. Aliasname) ausgestellt werden. Die Anmeldebescheinigung (wahlweise die Aliasbescheinigung) muss bei der Tätigkeit als Prostituierte mitgeführt werden. Personen aus Ländern außerhalb der EU müssen regelmäßig auch einen Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ("Arbeitserlaubnis") vorlegen.

    Das Beratungsgespräch kann vielfach auch in Ihrer Muttersprache durchgeführt werden. Sie können auch einen Sprachmittler selbst mitbringen.

    Unterstützende Institutionen

    Beratungsstellen z.B. pro familia, Caritas, Luna Lu, Roxanne

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.06.2018

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Dirne, Prostitution, Callgirl, Prostituierte, Anschaffen, Nutte, Hure, Sexarbeiter, auf den Strich gehen, Körper verkaufen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English